- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Das DKPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Dänische Patentanmeldungen können auf Englisch eingereicht und geprüft werden, aber wenn das Patent erteilt wird, müssen die Ansprüche ins Dänische übersetzt werden. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. DKPOT führt eine Neuheitsrecherche und Patentierbarkeitsprüfung durch, und der Anmelder erhält den ersten Recherchenbericht innerhalb von 6 bis 7 Monaten ab dem Datum der Anmeldung. Die Patentanmeldung wird in ca. 1-3 Jahren nach Erfüllung der Erteilungsbedingungen erteilt.
Einreichungssprache: Dänisch/Englisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Prioritätsbeleg/DAS
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die dänische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Sie können die Jahresgebühr für das 1.-5. Jahr am Ende des zweiten Jahres der Gültigkeitsdauer bezahlen und die 6.-10. Jahresgebühr am Ende des 6. Jahres. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Anmeldegebühr beinhaltet die Amtsgebühr für die ersten 5 Jahre. Die erste Jahresgebühr muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Anmeldetag entrichtet werden.
25 Jahre. Designs für Komponenten, die zur Reparatur komplexer Produkte verwendet werden, um ihr ursprüngliches Aussehen wiederherzustellen, sind bis zu 15 Jahre geschützt.