- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
- Was sind die Anforderungen für die dänischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Beschreibung der dänischen Genehmigung für gewerbliche Muster und der Jahresgebühren
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark wiederhergestellt werden?
- Merkmale des dänischen Patentanmeldungsverfahrens für Erfindungen
- Wie lange dauert es, ein gewerbliches Design in Dänemark zu genehmigen?
- Was sind die Anforderungen für dänische Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Wie lange ist die PCT-Zeit für eine dänische Erfindungspatentanmeldung?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Dänemark stattgegeben wird?
- Ist eine dänische Gebrauchsmusteranmeldung DAS-fähig?