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Ab dem 29. März 2024 wird das Nationale Institut für gewerbliches Eigentum Algeriens eine Mehrwertsteuer von 19 % auf offizielle Gebühren im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums in Algerien erheben.
Infolgedessen werden die offiziellen Gebühren für Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums in Algerien angepasst, um die neuesten Mehrwertsteuersätze widerzuspiegeln.
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