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Indien hat am 15. März 2024 die „Patent (Amendment) Rules 2024“ und „Patent (Second Amendment) Rules 2024“ herausgegeben und ist offiziell in Kraft getreten.
Zu den wichtigsten Änderungen in den Patentänderungsregeln 2024 gehören:
- Frist für Anträge auf Sachprüfung: Die Frist für die Einreichung eines Antrags auf Sachprüfung (RFE) in einer Patentanmeldung wurde von 48 Monaten auf 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum verkürzt.
- Vereinfachtes Formular 3: Patentanmelder müssen die Angaben des entsprechenden Antrags jetzt nur noch zweimal auf Formular 3 einreichen, einmal bei der 2. Einreichung des Prüfungsberichts (FER) oder innerhalb von 2 Monaten ab dem Ausstellungsdatum durch das Patentamt.
- Einführung des „Certificate of Inventorship“, um den Beitrag des Erfinders zu patentierten Erfindungen anzuerkennen.
- Zahlt der Antragsteller den Jahresbeitrag für mindestens 4 Jahre im Voraus elektronisch, kann der Jahresbeitrag um 10 % gekürzt werden.
- Patentvollstreckungserklärungen wurden von einmal pro Geschäftsjahr auf einmal alle drei Geschäftsjahre reduziert.
- Genehmigung: Der Prüfer kann einer Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten zustimmen.
- In den Einspruchsverfahren vor und nach der Erteilung wurde die Zeit für den Einspruchsantrag und die Einspruchsverteidigung angepasst.
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