Im ersten Quartal 2024 hat der ungarische Gesetzgeber eine Reihe von Änderungen an den ungarischen E-Commerce- und Verbraucherschutzgesetzen eingeführt. Es wird erwartet, dass Ungarn diesen Gesetzentwurf in der kommenden Zeit weiter überarbeiten wird, und die am 23. April 2024 angekündigten neuen Regelungen beinhalten bereits verschiedene Änderungen im rechtlichen Rahmen.
Die Änderungen der Garantiepflichten für langlebige Konsumgüter gemäß der Regierungsverordnung Nr. 93/2024 (IV.23.) traten am 8. Mai 2024 in Kraft. Das bedeutet, dass für Produkte mit einem Verkaufspreis zwischen HUF 10.000 und HUF 250.000 (ca. 25-640 Euro) eine obligatorische Garantiezeit von 2 Jahren gilt. Das heißt, etwaige Mängel an den Produkten während dieses Zeitraums gelten als bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden und die Beweislast liegt beim Verkäufer. Für Produkte mit einem Verkaufspreis über 250.000 HUF (ca. 640 EUR) beträgt die Garantiezeit weiterhin 3 Jahre.
Darüber hinaus sieht die Regierungsverordnung vor, dass Unternehmen Verbrauchern zusätzlich zur elektronischen Garantiekarte, der Garantiekarte, eine Garantiekarte in einem Format zur Verfügung stellen sollen, das gewährleistet, dass der Inhalt der Garantiekarte bis zum Ende der Garantiezeit lesbar bleibt; sollte mit Firmensiegel und Unterschrift des Vertreters versehen sein; bei einem elektronischen Vertrag darf das Unternehmen die elektronische Garantiekarte spätestens am Tag nach der Lieferung bzw. Installation der Ware aushändigen; In Form eines herunterladbaren Links muss die Garantiekarte vor Ablauf der Garantiezeit zum Download bereitstehen.
Besondere Verkaufsbedingungen für Kinderprodukte
Der Regierungserlass legt außerdem fest, dass Kinderprodukte mit definierten Elementen, die Abweichungen von der Geschlechtsidentität, Homosexualität, Geschlechtsumwandlung oder direkten, natürlichen oder selbstsexuellen Ausdruck zeigen oder fördern (im Folgenden als „spezifizierte Merkmale“ bezeichnet), nicht an öffentlichen Orten ausgestellt werden dürfen müssen zusammen mit anderen Kinderprodukten ausgestellt und in einer geschlossenen Verpackung aufbewahrt werden. Verkäufer müssen sicherstellen, dass Produkte von außerhalb der Verpackung ordnungsgemäß überprüft werden können.
Produkte, deren Design, Aussehen oder Verpackung offensichtlich eine bestimmte Art aufweisen, dürfen nicht öffentlich ausgestellt werden. Bei Büchern muss der Verkäufer bzw. Händler vom Verlag über die Besonderheiten des Buches informiert werden.
Die neuesten Vorschriften für Online-Shops
Ab dem 28. März 2024 verpflichtet die Regierung Online-Shop-Betreiber, die Online-Shops eröffnen, auf ihren Websites Paketzustelldienste der Ungarischen Post (MPL) anzubieten. Diese relevanten Bestimmungen gelten als Verbraucherschutzbestimmungen und daher ist die ungarische Verbraucherschutzbehörde befugt, im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen Maßnahmen zu ergreifen.
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