In Russland nehmen die Anträge auf Löschung nicht genutzter Marken zu

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In den letzten Monaten kam es zu einem erheblichen Anstieg der Anträge auf Löschung von Marken gegen ausländische Unternehmen wegen Nichtbenutzung in Russland, insbesondere gegen Marken, die ihren Rückzug vom russischen Markt angekündigt haben. Dieser Trend ist größtenteils auf die veränderte geopolitische Dynamik und den zunehmenden Wettbewerb auf dem Markt zurückzuführen, da lokale russische Unternehmen nun mehr Klagen gegen die Nichtnutzung von Marken einreichen.

Der Anstieg der Anträge auf Löschung nicht genutzter Marken spiegelt die zunehmend angespannte und komplexe Beziehung zwischen ausländischen Unternehmen und inländischen russischen Unternehmen wider. Da sich immer mehr Partnerschaften auflösen oder ausscheiden, nutzen lokale russische Unternehmen die Gelegenheit, Geschäfte zu übernehmen, die zuvor von ausländischen Partnern gehalten wurden.

Nach dem russischen Markenrecht muss eine Marke innerhalb von drei Jahren nach der Eintragung der Marke oder innerhalb von drei Jahren vor Einreichung einer Löschungsklage wegen Nichtbenutzung aktiv genutzt werden, um einen Rechtsverlust zu vermeiden. Als Markeninhaber müssen Sie dafür sorgen umfassender Nachweis der tatsächlichen Nutzung der Marke in Russland. Für Unternehmen, die im Jahr 2022 den russischen Markt verlassen, wird der Nachweis der Markennutzung zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit ihrer Rechte in Russland in naher Zukunft eine sehr große Herausforderung sein.

Zu diesen bekannten Marken, die zurückgezogen wurden, gehören die berühmten Marken Starbucks und Ericsson. Für diese Unternehmen, die ihren Rückzug aus dem russischen Markt angekündigt haben, wird es schwieriger, sich gegen Rechtsstreitigkeiten wegen Nichtbenutzung von Marken zu verteidigen.

Das russische Markenrecht verlangt, dass eine russische Marke von ihrem eingetragenen Inhaber oder einem Dritten mit dessen Zustimmung genutzt werden kann. Der Nachweis der Einwilligung zur Nutzung erfordert jedoch die Einreichung einer Lizenzvereinbarung, was die Durchsetzung von Markenrechten komplexer macht. Darüber hinaus wird die Verwendung von Marken durch Parallelimporte als inakzeptabel angesehen. Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, ob Sanktionen und Gegensanktionen die Nichtbenutzung einer Marke rechtfertigen können.

Da Russland den Kriegszustand nicht offiziell erklärt hat, findet die Regel der höheren Gewalt keine Anwendung. Der Ausgang der ersten anhängigen Rechtsstreitigkeiten, die derzeit in Russland laufen, wird die Grundsätze für die Registrierung russischer Marken bestimmen.