Newsflash! Neueste Entwicklungen bei Patentanmeldungen in Argentinien

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Das argentinische Amt für gewerbliches Eigentum hat den Beschluss Nr. 364/2024 erlassen, der von Anmeldern für Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatentanmeldungen verlangt, bei der Einreichung neuer Anmeldungen den rechtlichen Status der von ihnen beanspruchten Priorität anzugeben und anzugeben, ob die Prioritätsanmeldung in der Priorität eingereicht wurde Land zugelassen. Wenn der Anmelder keine Antwort auf das Prioritätsrecht gibt, gilt die Patentanmeldung als zurückgenommen. Der Beschluss ist am 28. August 2024 in Kraft getreten.

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