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Das omanische Ministerium für Handel, Industrie und Investitionsförderung forderte am 24. September 2024, dass alle Markenagenturen die folgenden Anforderungen erfüllen müssen, wenn sie Einspruchsfälle, Beschwerden, Namensänderungen, Adressen, Übertragungs- und Lizenzanträge sowie den Wechsel von Vertretern und Antragstellern vertreten Informationen. Gemäß den Bestimmungen der Artikel 4, 24 und 31 des Königlichen Erlasses Nr. 11 „Vorschriften zur Umsetzung des einheitlichen Markengesetzes des GCC“ muss das Original des gesetzlichen Genehmigungsschreibens eingereicht werden.
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