Die Änderung des indonesischen Patentgesetzes (Nr. 13 von 2016) wurde am 28. Oktober 2024 verkündet. Die Änderung führt eine Reihe wichtiger Reformen des indonesischen Patentsystems ein, die darauf abzielen, Innovationen zu fördern, Patentverfahren zu stärken und Patentvorschriften anzupassen. Es manifestiert sich hauptsächlich in 5 Aspekten:
1. Patentierbarkeit:
- Das neue Patentgesetz erkennt Systeme, Methoden und Verwendungen ausdrücklich als verschiedene Arten von Erfindungen an, die dem Patentinhaber zugute kommen. Durch die explizite Erweiterung des Umfangs patentierbarer Erfindungen bietet das neue Patentgesetz einen umfassenden Schutz für ein breiteres Spektrum von Innovationen.
- Das neue Gesetz hebt die Ausnahmebestimmungen von Artikel 4(f) für „neue Verwendungen“ und „neue Formen“ bestehender Produkte oder Verbindungen auf, erlaubt Patentanmeldungen für „zweite medizinische Verwendungen“ bekannter pharmazeutischer Produkte oder Verbindungen und fördert die Forschung dazu weitere Anwendungen und Wirksamkeit über neue Produkte oder Verbindungen hinaus, um den Innovationsbedürfnissen der Pharmaindustrie gerecht zu werden.
- Das neue Gesetz legt klar fest, dass Computerprogramme keine computerimplementierten Erfindungen sind. Diese Ausnahme verdeutlicht die Grenzen zwischen nicht patentierbarer Software und patentierbarer Technologie und stellt sicher, dass Softwareinnovationen zur Erzielung technischer Lösungen oder Effekte patentiert werden können, um Innovationen in softwaregesteuerten Technologien zu fördern, um künstliche Intelligenz, Automatisierung und Weiterentwicklungen in Bereichen wie digitalen Werkzeugen zu fördern .
2. Patentanmeldungsprozess:
- Neuheitsschonfrist: Die Neuheitsschonfrist für Offenlegungen von Erfindern auf offiziellen Ausstellungen, zu Forschungs- und Entwicklungszwecken, bei wissenschaftlichen Vorträgen oder Foren wurde von ursprünglich 6 Monaten auf 12 Monate verlängert.
- Wiederherstellung der Priorität: Für Anmeldungen, die die 12-monatige Prioritätsfrist versäumen, kann die Priorität wiederhergestellt werden, sofern innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf der Prioritätsfrist ein Antrag auf Wiederherstellung der Rechte gestellt wird.
- Zertifizierung genetischer Ressourcen: Antragsteller dürfen nur eine Erklärung zu genetischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen vorlegen, und es besteht nicht mehr die Anforderung, dass die Erklärung von einer offiziellen, von der Regierung anerkannten Stelle abgegeben werden muss.
- Eigentumserklärung: Um das Verfahren zu vereinfachen, wurde die Eigentumserklärung des Erfinders gestrichen.
- Verspätete Einreichung von Dokumenten: Für Anweisungen, die in einer anderen Sprache als Englisch eingereicht werden, kann der Antragsteller die englische Übersetzung und die indonesische Übersetzung innerhalb einer Nachfrist von 30 Arbeitstagen ab dem Antragsdatum einreichen.
- Antrag auf Verlängerung: Das neue Gesetz erlaubt nur einen Antrag auf Fristverlängerung während der formellen Prüfungsphase, während die beiden vorherigen Verlängerungen die Zeit für die förmliche Prüfung verkürzen durften.
- Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung: Nach dem neuen Gesetz können Anmelder einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung einer Patentanmeldung stellen, sodass die Patentanmeldung innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag vorab veröffentlicht werden kann.
- Frühzeitige Begutachtung: Antragsteller können auch einen Antrag auf vorzeitige Begutachtung stellen, sofern dies vor Beginn der Veröffentlichung erfolgen muss.
- Antrag auf Wiederherstellung von Rechten: Für Anmeldungen, die aufgrund der Nichteinhaltung formeller Anforderungen abgelaufen sind, ermöglicht das neue Gesetz den Antragstellern, innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Ausstellung der Patentwiderrufsmitteilung einen Wiederherstellungsantrag einzureichen.
- Erneute Prüfung: Das neue Gesetz führt außerdem ein neues System der erneuten Prüfung während der praktischen Prüfungsphase ein, das auf indonesische Patentanmeldungen anwendbar ist, die Ablehnungs- und Genehmigungsentscheidungen erhalten haben, sowie auf Korrekturen und Anmeldungen, die innerhalb von 9 Monaten ab dem Datum der Benachrichtigung als zurückgezogen gelten. Bisher konnten Antragsteller eine erneute Prüfung nur beim Patentbeschwerdeausschuss beantragen. Für zurückgenommene Anträge verkürzt sich diese Frist auf 2 Monate ab dem Datum der Benachrichtigung.
- Verzugsfrist für die Jahresgebühr: Das neue Gesetz sieht eine Verzugsfrist von sechs Monaten für die Jahresgebühr vor. Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb der Verzugsfrist von sechs Monaten gezahlt werden, es müssen jedoch 100 % der Verzugsgebühr gezahlt werden bezahlt werden. Bisher konnten Patentinhaber Stundungsanträge für Rentenansprüche stellen.
- Erklärung zur Umsetzung des Patents: Das neue Gesetz sieht vor, dass der Patentinhaber jedes Jahr eine Erklärung zur Umsetzung des Patents in Indonesien beim indonesischen Patentamt einreichen muss. Das neue Gesetz regelt jedoch nicht die Konsequenzen, wenn die Erklärung nicht eingereicht wird Geben Sie relevante Implementierungsdetails an.
3. Das neue Gesetz ermöglicht Patentinhabern die Nutzung patentierter Erfindungen für Forschungs- und Versuchszwecke, hebt die fünfjährige Sperrfrist vor Ablauf des vorherigen Patents auf und ermöglicht Forschern die Nutzung patentierter Erfindungen ohne zeitliche Einschränkungen. Diese Änderung wird die Entwicklung generischer Alternativen zu patentierten Arzneimitteln beschleunigen.
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