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Indonesien hat kürzlich sein Patentrecht umfassend überarbeitet, was mehrere wichtige Änderungen am Patentantragsverfahren beinhaltete. Diese Änderungen sind offiziell am 28. Oktober 2024 in Kraft getreten.
- „Verwendung eines bestehenden Produkts“ wurde aus dem nicht patentierbaren Gegenstand gestrichen: Dies bedeutet, dass auch neue Verwendungen bestehender Produkte patentierbar sind, sofern alle Patentierbarkeitskriterien erfüllt sind.
- Verlängerung der Neuheitsschonfrist: Die Neuheitsschonfrist für die Offenlegung wird von 6 Monaten auf ein Jahr verlängert.
- Abschaffung der Erfindererklärung: Bei der Einreichung einer neuen Patentanmeldung ist die Vorlage einer Erfindererklärung nicht mehr erforderlich.
- Verspätete Einreichung der Priorität: Anmelder können nun bis zu vier Monate nach Ablauf der Prioritätsfrist verspätete Anmeldungen einreichen, vorbehaltlich der Zahlung einer formellen Gebühr, die zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird.
- Verfeinerung der Zwangslizenzvorschriften: Erteilung von Lizenzen auf der Grundlage der Zweckmäßigkeit; Betonung der Priorität auf den Bedürfnissen des heimischen Marktes;
- Optionen für erneute Anmeldung und erneute Prüfung: Anmelder, deren Patentanmeldungen als zurückgezogen gelten, können nun gegen eine offizielle Gebühr von 50 % der geltenden Stufengebühr eine erneute Einreichung (erneute Prüfung) beantragen:
- Formelle Prüfungsstufe: 625.000 indonesische Rupiah
- Die Sachprüfungsphase beträgt 1,75 Millionen IDR
- Widerruf des zweiten Verlängerungsantrags zur Beantwortung des Prüfungsbescheids: Ein Antrag auf eine zweite Fristverlängerung für die Einreichung amtlicher Unterlagen ist nicht möglich.
- Es sind Verlängerungen im Notfall möglich: Antragsteller können sich auf höhere Gewalt oder Notsituationen (z. B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen) berufen, um eine zusätzliche Verlängerung um bis zu sechs Monate zu beantragen, müssen jedoch entsprechende Nachweise vorlegen.
- Verzugsstrafe für Jahresgebühren: Für die verspätete Zahlung von Jahresgebühren gilt eine 6-monatige Zahlungsfrist, es ist jedoch eine Verzugsstrafe von 100 % erforderlich. Daher gilt der Aussetzungsmechanismus gemäß den alten Patentbestimmungen nicht mehr.
- Erklärung zur Patentdurchsetzung: Patentinhaber müssen bis zum Ende jedes Kalenderjahres eine Erklärung zur Durchsetzung ihres Patents vorlegen. Es wurden jedoch noch keine detaillierten Regeln veröffentlicht.
- Immunität vor Strafverfolgung und Zivilklagen: Klärt die Frage des Parallelimports von Arzneimitteln aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und Interessen sowie die Bestimmungen des Patentgesetzes zur Immunität vor Strafverfolgung und Zivilklagen im Zusammenhang mit Patentverletzungen.
Zur Klarstellung: Patentanmeldungen, die vor dem 28. Oktober 2024 eingereicht werden, werden weiterhin nach den alten Patentvorschriften bearbeitet und geprüft.
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