Neueste Entwicklungen in der Gesetzgebung für Patentanmeldungen für Erfindungen und Gebrauchsmuster in OAPI

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Die Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) wird am 1. Januar 2025 offiziell mit der Umsetzung des überarbeiteten Bangui-Abkommens beginnen.

Die Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum ist das regionale System für geistiges Eigentum, das in den meisten französischsprachigen Ländern Afrikas gilt. Zu den 17 Mitgliedsstaaten zählen Benin, Burkina Faso, Kamerun, die Zentralafrikanische Republik, der Tschad, die Komoren (außer Mayotte), der Kongo, Äquatorialguinea, Gabun, Guinea, Guinea-Bissau, die Elfenbeinküste, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und Togo. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen im Rahmen des OAPI decken automatisch alle Mitgliedsstaaten ab und es besteht keine Möglichkeit, relevante Länder anzugeben.

Wichtigster Punkt der Gesetzesänderung ist , dass Erfindungen und Gebrauchsmusteranmeldungen künftig einer materiellen Prüfung unterliegen. Die Sachprüfung wird automatisch durchgeführt, ohne dass der Anmelder einen Antrag stellen muss. OAPI-Patentprüfer wurden in Kamerun und der Elfenbeinküste geschult. Bei PCT-Anmeldungen in der nationalen Phase stützt der Prüfer die Sachprüfung auf den internationalen PCT-Recherchenbericht und den internationalen vorläufigen Prüfungsbericht (IPPR).

Ein Anmelder kann jederzeit proaktiv eine Teilanmeldung einreichen, bevor die Erfindung oder das Gebrauchsmuster erteilt wird. Bisher war dies nur vor Ablauf der 30-Monatsfrist möglich. Darüber hinaus kann eine Teilanmeldung nicht nur jederzeit vor der Zulassung eingereicht werden, sondern auch als Reaktion auf einen Prüfungsbescheid.

Neu ist das Einspruchsverfahren für Patente und Gebrauchsmuster vorgesehen und die Anmeldungen werden zu Einspruchszwecken veröffentlicht. Gegen die Erteilung eines Patents oder einer Gebrauchsmusteranmeldung kann jeder Interessierte innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Anmeldung Einspruch einlegen.

Gemäß dem Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums der Welthandelsorganisation kann der Zeitraum, in dem Arzneimittel in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) vom Patentschutz ausgenommen sind, bis zum 1. Januar 2033 verlängert werden. OAPI-Mitgliedsstaaten, die zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen, müssen die Bestimmungen des Anhangs I zu Patenten für Arzneimittel nicht mehr anwenden.

Die Änderungen des Bangui-Abkommens gelten nur für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die ab dem 1. Januar 2025 eingereicht werden .

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