Überblick über die Urheberrechtsregistrierung in Mexiko und ihre Auswirkungen auf Kunden von E-Commerce-Plattformen

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Der mexikanische Rahmen zum Schutz des Urheberrechts besteht aus mehreren Haupturheberrechten, darunter: dem Bundesurheberrechtsgesetz (Ley Federal del Derecho de Autor) und internationalen Verträgen (wie der Berner Übereinkunft, den WIPO-Verträgen und dem Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada), die gemeinsam die Rechte der Schöpfer von Originalwerken schützen. Das mexikanische Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass der Schutz literarischer und künstlerischer Werke und die Rechte der Autoren sowohl Urheberpersönlichkeitsrechte umfassen: den Schutz der persönlichen Verbindung zwischen Autor und Werk (wie das Urheberschaftsrecht und das Recht auf Widerspruch gegen Entstellung) als auch wirtschaftliche Rechte, wie das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und öffentlichen Wiedergabe des Werks. Wirtschaftliche Rechte gelten in der Regel bis 100 Jahre nach dem Tod des Autors. Das Gesetz regelt außerdem die Lizenzierung, Übertragung und Durchsetzung von Rechten.

Die für Urheberrechtsfragen zuständige Regierungsbehörde in Mexiko ist der INDAUTOR, der die Registrierung und Durchsetzung des Urheberrechts verwaltet. Zu den Grundsätzen, die er befolgt, gehören:

  • Prinzip des automatischen Schutzes: Sobald ein Werk auf einem materiellen Medium fixiert ist, erhält es automatisch urheberrechtlichen Schutz. Obwohl eine Registrierung nicht zwingend erforderlich ist, kann sie als Beweis für die Existenz und das Eigentum an dem Werk dienen und so die Strafverfolgung erleichtern.
  • Grundsatz der Urheberschaft natürlicher Personen: Nach mexikanischem Recht können nur natürliche Personen (Einzelpersonen) als Urheber betrachtet werden, auch wenn das Werk gegen Bezahlung oder im Auftrag erstellt wurde.
  • Schutz ausländischer Werke: Mexiko schützt ausländische Werke durch internationale Verträge und gewährt ihnen dieselben Rechte wie mexikanischen Werken.
  • Ausnahmen vom Urheberrecht: Enthält Ausnahmen wie „Fair Use“, die eine eingeschränkte Verwendung eines Werks in einem bestimmten Kontext ohne Genehmigung erlauben.

Handelt es sich bei dem Kunden um eine E-Commerce-Plattform, die Produktfotos oder -illustrationen in Mexiko registrieren möchte, kann durch die Registrierung des Urheberrechts verhindert werden, dass solche Bilder ohne Genehmigung reproduziert und verwendet werden. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass Gegenstand des Urheberrechtsschutzes die spezifische Ausdrucksform des Bildes ist und nicht die darin enthaltenen Ideen oder Konzepte. Zudem werden dadurch keine unmittelbaren Exklusivrechte an dem Produkt oder Design selbst gewährt.

Beijing Yezhima wird sein Bestes tun, um sicherzustellen, dass Kunden den besten Urheberrechtsschutz in Mexiko erhalten.

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