Die Registrierung eines Patentpfandrechts in Spanien ist ein kompliziertes Verfahren. Anders als in den meisten Ländern erfolgt die Registrierung von Patentpfandrechten in Spanien nicht bei der zuständigen Abteilung des Amtes für geistiges Eigentum, sondern muss beim zuständigen Registrierungsbüro des spanischen Immobilienamtes erfolgen.
Im Folgenden sind die relevanten Verfahren zur Registrierung eines Patentpfandrechts in Spanien aufgeführt:
- Anforderungen an die Aufzeichnungsverfahren
- Notarielle Beglaubigung und Übersetzung: In Spanien müssen Hypothekenverträge für geistiges Eigentum notariell beglaubigt und im Sonderregister für Hypotheken für bewegliches Eigentum eingetragen werden, nicht direkt beim spanischen Patent- und Markenamt (PTO). Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, benachrichtigt das Special Registration Office das PTO.
- Dokument- und Rechtsanforderungen: Eine notariell beglaubigte Hypothekenurkunde gemäß dem Haager Übereinkommen muss vorgelegt und von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden. Das notariell beglaubigte Original des Hypothekenvertrags muss vorgelegt werden. Darin müssen Gläubiger, Schuldner, Rechte am geistigen Eigentum, relevante Lizenzen oder Genehmigungen sowie der Gültigkeitsstatus der Rechte am geistigen Eigentum aufgeführt sein.
- Zu den besonderen rechtlichen Anforderungen gehören: Der Notar muss bestätigen, dass der Unterzeichner berechtigt ist, das Unternehmen/die Bank zu vertreten. Wenn mehrere geistige Eigentumsrechte als Sicherheit dienen, muss die Kreditsicherheitsquote klar angegeben werden. Wenn mehrere Gläubiger vorhanden sind, muss die Sicherheitsquote jedes Gläubigers klar angegeben werden. Außergerichtliche Verfahren für den Fall der Nichtzahlung müssen geplant und ein spanischer Vertreter benannt werden. Die beteiligten Parteien müssen eine Zustellungsadresse in Spanien angeben und eine spanische Steuernummer angeben.
- Das von einer autorisierten Organisation wie beispielsweise einem Patentanwalt ausgestellte Bewertungszertifikat muss einen Auftragswert von mehr als 75 % des Bewertungswerts aufweisen. Das Zertifikat muss 6 Monate gültig sein und es gibt keine bestimmten Formatanforderungen.
- Zahlung der Stempelsteuer : Die Hypothekenurkunde unterliegt der Stempelsteuer und die beteiligten Parteien müssen eine spanische Steuernummer beantragen und die Originalurkunde sowie deren beglaubigte Übersetzung gemäß dem Haager Übereinkommen vorlegen.
- Patentdetails : Die offizielle Patentzusammenfassung muss aus der Datenbank des spanischen Patent- und Markenamts entnommen und von einem Autorisierungsschreiben begleitet werden.
- Einreichungsmodalitäten : Die Hypothekenregistrierung muss beim Madrider Grundbuchamt eingereicht werden. Eine elektronische Beantragung ist nicht möglich, sondern kann nur persönlich oder per Kurierdienst erfolgen. Nach der Einreichung benachrichtigt das Grundbuchamt das spanische Patent- und Markenamt zur Aktualisierung des Eintrags.
- In der Praxis erfüllt die überwiegende Mehrheit der ausländischen Dokumente nicht die gesetzlichen Anforderungen für Patentverpfändungen in Spanien. Daher ist ein spezieller Anhang erforderlich, um die spanischen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Vereinbarung zur Verpfändung geistigen Eigentums in Spanien wirksam aufzuzeichnen.
- Die Gebühr für die spanische Pfandrechtsregistrierung richtet sich nach der Höhe der Hypothekenschuld und beträgt maximal 1,75 % bis minimal 0,30 %. Gleichzeitig müssen innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Hypothekenvertrags 0,75 % des Patentwerts als Steuer gezahlt werden. Zusätzlich ist eine Patentanmeldegebühr in Höhe von 17,87 Euro zu entrichten.
Zusammenfassung und Servicevorschläge
Im Gegensatz zu anderen Ländern, in denen die Registrierung einer Verpfändung von Patentrechten problemlos beim nationalen Patent- und Markenamt erfolgen kann, ist das spanische Verfahren komplizierter und erfordert spezielle Register und strenge gesetzliche Anforderungen. Kunden, die in Spanien eine IP-Hypothek eintragen lassen möchten, empfehlen wir, die entsprechenden rechtlichen Formalitäten im Voraus zu planen und vor Ort professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Prozess zu optimieren und zu beschleunigen.
Beijing Yezhima kann diese Informationen nutzen, um seinen Kunden gezieltere Beratungsdienste anzubieten, insbesondere bei der Unterstützung von Kunden mit grenzüberschreitenden Garantien für geistiges Eigentum, um die Einhaltung von Vorschriften und Effizienz sicherzustellen. Unsere Beherrschung dieser komplexen Verfahren ermöglicht es uns, unsere Kunden bei der Durchführung robuster IP-Operationen in Spanien und anderen Ländern mit ähnlichem Rechtsumfeld effektiv zu unterstützen.
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