Leitfaden zur Registrierung von Änderungen an Patenten und Patentanmeldungen in den Niederlanden

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Nach niederländischem Patentrecht ist die Registrierung von Änderungen an einem Patent optional und unterliegt keiner festen Frist. Allerdings sind die beim Patentamt registrierten Informationen die Grundlage für den Informationserwerb Dritter und durch die Änderungsregistrierung können Dritte die Einzelheiten der Änderung erfahren. Daher ist die Registrierung von Änderungen insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um Verletzungsklagen oder die Vergabe von Lizenzen geht.

Für den Lizenznehmer in einem Vertrag oder den Kreditgeber in einem Hypothekenvertrag kann die Registrierung von Änderungen seine Rechte gegenüber Dritten sichern, insbesondere wenn Eigentumsänderungen kontinuierlich aufgezeichnet werden und die relevanten Dokumente nachvollziehbar sind. Um spätere Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Änderung möglichst zeitnah nach ihrem Eintreten zu melden.

Übertragungsregistrierungseintrag:

  • Es muss der Original-Übertragungsbeleg oder eine notariell beglaubigte Kopie davon vorgelegt werden.
  • Das Übertragungsdokument muss die handschriftlichen Unterschriften beider Parteien enthalten und muss nicht notariell beglaubigt werden. PDF- oder elektronische Signaturen werden nicht akzeptiert.
  • Neben der Unterschrift sollten Name und Titel des Unterzeichners aufgeführt werden und der Titel sollte darauf hinweisen, dass er befugt ist, die Partei zu vertreten (z. B. CEO, Direktor usw.). Wenn das niederländische Patentamt Zweifel an der Vertretungsberechtigung hat, ist ein Nachweis erforderlich.
  • Bei Vertretung durch einen Konkursverwalter ist eine einfache Kopie seiner gerichtlichen Bestellungsurkunde erforderlich.
  • Der Erwerber muss seine Zustimmung zur Übertragung deutlich zum Ausdruck bringen. Enthält das Übertragungsdokument keine Annahmeerklärung, kann eine eigenständige Annahmeerklärung beigefügt werden.
  • Vereinfachte Übertragungs- und Abnahmeerklärungen können von uns erfasst und die entsprechenden Dokumente erstellt werden.

Ummeldung einer Namensänderung oder Änderung der Rechtsform :

  • Erforderlich ist eine einfache Kopie, beispielsweise ein Handelsregisterauszug oder eine notarielle/amtliche Bescheinigung, aus der der alte und der neue Firmenname sowie das Änderungsdatum hervorgehen.

Anmeldung einer Unternehmensfusion :

  • Es wird eine einfache Kopie benötigt, die ein Handelsregisterauszug oder eine Bescheinigung eines Notars/Behördenbeamten sein kann, aus der der vollständige Name der fusionierenden Gesellschaft und das Datum der Fusion hervorgehen.

Adressänderung :

  • Für die Anmeldung sind keine Unterlagen erforderlich.

Tod des Anmelders/Patentinhabers :

  • Eine notariell beglaubigte Erberklärung bzw. Testamentsvollstreckererklärung zur Identifizierung der Erben.

Lizenzvereinbarung :

  • Erforderlich ist der Originalvertrag oder eine notariell beglaubigte Kopie, die eine handschriftliche Unterschrift und Patentnummer enthalten muss und aus der hervorgeht, ob es sich um eine exklusive oder nicht-exklusive Lizenz handelt. Anstelle einer detaillierten Vereinbarung kann auch eine kurze Erklärung verwendet werden.

Garantie- oder Hypothekenvertrag :

  • Es ist das Original oder eine beglaubigte Kopie (unkenntlich gemachter Teil) erforderlich; PDF- und elektronische Signaturen werden nicht akzeptiert.

Allgemeine Anforderungen : Alle Dokumente, die nicht in Englisch, Französisch, Deutsch oder Niederländisch verfasst sind, müssen unter Eid in die oben genannten Sprachen übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einem Übersetzer durchgeführt werden, der beide Sprachen beherrscht und die Richtigkeit der Übersetzung gewährleistet.

Gebührenstruktur

  • Allgemeine Registrierung (Übertragung, Fusion, Änderung des Rechtsstatus usw.) : Die offizielle Gebühr beträgt 27 Euro
  • Namensänderungsanmeldung : Die Amtsgebühr beträgt für die ersten fünf Patente/Patentanmeldungen jeweils 11 Euro, für jede weitere Anmeldung 5 Euro
  • Adressänderung : Keine amtlichen Gebühren


Vorschläge der operativen Strategie von Beijing Yezhima:

Bereiten Sie die erforderlichen Dokumente und Übersetzungen im Voraus vor, um den Änderungsregistrierungsprozess zu optimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Kunden, die Patente in mehreren Ländern besitzen, empfehlen wir die Inanspruchnahme professioneller sprachübergreifender Übersetzungsdienste. Wenn ein Kunde erstmals eine Änderung beantragt, empfiehlt es sich, eine umfassende Analyse der Möglichkeit späterer Änderungen seines Patentportfolios durchzuführen, um Schwierigkeiten bei der Dokumentenverfolgung aufgrund späterer Änderungen zu vermeiden. Im Patentwechselservice für die Niederlande und Europa optimieren wir die Ladestrategie und bieten Kunden umfassende Vorzugspaketlösungen.

Beijing Yezhima hat sich dazu verpflichtet, umfassende und schnelle Dienstleistungen im Prozess der Patentänderungsregistrierung anzubieten und den Kunden gleichzeitig dabei zu helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Kosten zu optimieren, um einen stabilen Betrieb auf dem Weltmarkt sicherzustellen.

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