Das Patenterteilungsverfahren gliedert sich in zwei getrennte Phasen:
- Die erste Stufe ist die formelle Prüfungsphase, von der Einreichung der Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patentanmeldung.
- Die zweite Stufe ist die Sachprüfungsphase nach der Veröffentlichung. Wenn die Anmeldung die formalen Anforderungen erfüllt, verwaltet das ungarische Patentamt das Anmeldedatum und führt eine Neuheitsrecherche durch. Der Antrag auf Sachprüfung kann zum Zeitpunkt der Anmeldung oder spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Recherchenberichts im Amtsblatt gestellt werden.
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Beschreibung der Autorisierung der ungarischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Was sind die Anforderungen an die Anmeldeunterlagen für ungarische Erfindungspatente?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn DAS-fähig?
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Ungarn
- Kann die Priorität des ungarischen Industriedesigns wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen für die Antragsunterlagen für ein ungarisches Industriedesign?
- Neuheitsschonfrist für ungarische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange ist die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Ungarn?
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?