- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
- Ist eine koreanische Erfindungspatentanmeldung für DAS berechtigt?
- Was sind die Anforderungen an koreanische Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Korea für DAS zugelassen?
- Ist eine koreanische Industriedesign-Anwendung konvertierbar?
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Industriedesign in Korea?
- Was sind die Anforderungen für koreanische Geschmacksmusteranmeldungsunterlagen?
- Neuheitsschonfrist für koreanische Erfindungspatentanmeldung
- Wie lange ist die PCT-Frist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Korea?
- Ist DAS für koreanische Industriedesign-Anwendungen verfügbar?
- Kann das Prioritätsrecht einer koreanischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?