Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.
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- Ist die Art der Anmeldung eines koreanischen Gebrauchsmusters umwandelbar?
- Ist eine koreanische Erfindungspatentanmeldung für DAS berechtigt?
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- Neuheitsschonfrist für koreanische Erfindungspatentanmeldung
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