- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Wie lange ist die Schutzfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Wie lange dauert der gewerbliche Designschutz in Österreich?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsunterlagen?