Letzte Woche haben wir uns mit dem Design digitaler Auftritte befasst und den Metaverse-Markt erobert! (Oben) erklärt die Grundkonzepte der grafischen Benutzeroberfläche (GUI), die Verbindung zum Metaverse und die geschützten Länder auf der ganzen Welt. In dieser Woche untersuchen wir weiterhin die Verbindung zwischen GUI und physischen Produkten, GUI-Grafikanforderungen, GUI-Animation, GUI-Text, Muster und Farben.
01 Verbindung zwischen GUI und physischem Produkt
Gemäß der Locarno-Klassifikation, einer internationalen Klassifikation für die Eintragung gewerblicher Geschmacksmuster, fallen GUIs unter die spezifische Kategorie 14-04.
In Brasilien, England und Wales, der Europäischen Union, Frankreich, Deutschland, Rumänien, Russland, Singapur, Südafrika, Schweden und der Ukraine kann die GUI selbst unabhängig von ihrem physischen Produkt registriert werden.
In Argentinien muss das physische Produkt, auf das das GUI-Design angewendet wird, beschrieben werden.
In Kroatien und Saudi-Arabien muss das GUI-Design eine Beschreibung des physischen Produkts enthalten.
In China, Japan, Korea und den Vereinigten Staaten müssen physische Produkte, die eine GUI enthalten, grafisch dargestellt und im Titel oder in der Beschreibung vermerkt werden.
In Mexiko muss das physische Produkt, auf das die GUI angewendet wird, grafisch dargestellt und auch im Titel der Anwendung erwähnt werden.
In Argentinien, Brasilien, Kroatien, England und Wales, der Europäischen Gemeinschaft, Frankreich, Deutschland, Russland, Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten, wo physische Produkte nicht durch Abbildungen oder nur durch gepunktete oder gestrichelte Linien dargestellt werden (im Folgenden als „ als "gestrichelte Linie"), berücksichtigt der Schutz des GUI-Designs nicht das physische Produkt, an dem es angebracht ist.
Selbst wenn in China, Japan, Korea, Mexiko, Rumänien, Saudi-Arabien und Südafrika das physische Produkt, auf das die GUI angewendet wird, durch gepunktete Linien angezeigt wird, wirkt sich die Art des physischen Produkts, das mit der GUI angezeigt wird, auf den Schutzumfang aus der Bewerbung. In diesen Ländern sind GUI-Designs nur dann geschützt, wenn die GUI mit dem in der Anmeldung abgebildeten spezifischen Produkt verbunden ist und nicht mit anderen.
02 GUI-Icon-Anforderungen
Die Grundregel, die den Designpatentgesetzen der GUI-Länder auf der ganzen Welt gemeinsam ist, lautet, dass die Zeichnungen oder Fotos die beanspruchten Teile deutlich zeigen müssen und die nicht beanspruchten Teile ebenfalls so klar wie möglich umrissen sein müssen, normalerweise mit gepunkteten Linien oder durch Einfärbung oder Unkenntlichmachung nicht beanspruchte Teile abzugrenzen.
In Argentinien, Kroatien, England und Wales, der Europäischen Gemeinschaft, Frankreich, Deutschland, Korea, Japan, Mexiko, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten dürfen GUI-Anwendungen visuelle Ausschlüsse verwenden Mittel zum Schutz, Verwenden Sie beispielsweise gestrichelte Linien, um Teile auszuschließen, die nicht geschützt werden sollen.
Die Designregistrierung ist nur für ein GUI-Element unter den mehreren Elementen, aus denen die GUI besteht, zulässig, solange die relevante Komponente, wie z. B. ein Symbol, mit einer durchgezogenen Linie markiert und in ihrer Umgebung platziert ist, z. B. auf einem Bildschirm angezeigt. In Brasilien, Kroatien, der Europäischen Gemeinschaft, Frankreich, Deutschland, Rumänien, Russland, Schweden, Singapur, Südafrika, der Ukraine und den Vereinigten Staaten können GUI-Elemente geschützt werden, indem das Element selbst dargestellt wird, ohne andere GUI-Elemente und Kontextinformationen wie z physische Produkte.
Aber in Ländern wie Argentinien, Japan, Südkorea, Mexiko und Saudi-Arabien können einzelne GUI-Elemente nicht geschützt werden, wenn sie nicht mit einem physischen Produkt verknüpft sind.
In China können GUI-Elemente wie Symbole sowohl das Element selbst als auch Umgebungsinformationen mit durchgezogenen Linien anzeigen, was bedeutet, dass der Schutzumfang auch Umgebungsmerkmale umfasst.
03 Animierte GUI
Der Begriff "Animation" bezieht sich auf dynamische Bilder, Übergänge usw., die Änderungen in der GUI oder den GUI-Elementen widerspiegeln. Animierte GUIs bringen neue Herausforderungen bei der Illustration von Geschmacksmusteranmeldungen mit sich, da die Animation selbst nicht in den Illustrationen von Patentanmeldungen abgebildet werden kann. Aber in Argentinien, China, Kroatien, der Europäischen Union, Frankreich, Japan, Korea, Mexiko, Russland, Schweden, Singapur, Südafrika, der Ukraine und den Vereinigten Staaten können Animationen durch eine einzige Anwendung geschützt werden.
In Kroatien, der Europäischen Union, Frankreich, Mexiko, Singapur, Südafrika und Schweden ist die Veranschaulichung einer animierten GUI gestattet, indem eine Reihe von Zeichnungen oder Fotografien beigefügt werden, die die Animationsänderungen in einer klaren und verständlichen Trendfolge widerspiegeln, während alle Bilder in der Sequenz stehen visuell in Beziehung zueinander.
In China, Japan und Russland ist es notwendig, den sich ändernden Trend oder wesentliche Merkmale des beanspruchten GUI-Designs zu erklären.
In Brasilien, England und Wales, Deutschland, Rumänien und Saudi-Arabien können Animationen nicht direkt durch einen einzigen Antrag geschützt werden.
In Brasilien, Deutschland und Rumänien ist indirekter Schutz erlaubt, indem mehrere Designanmeldungen eingereicht werden, jede mit einer statischen Darstellung, die eine andere Position der Animation darstellt.
04 GUI-Text, Muster und Farben
Die Anordnung von zwei oder mehr GUI-Elementen stellt die Position, das Verhältnis und/oder das Größenverhältnis zwischen den GUI-Elementen dar. Bei einem solchen Layout von GUI-Elementen kann der Anmelder in allen Ländern, die GUI-Geschmacksmusterrechte anerkennen, außer China, nur das Layout wird gezeigt in der Designanwendung, ohne Text oder Muster im Symbol oder Dialogfeld, wie in der Abbildung unten gezeigt.
In China und Rumänien ist es erlaubt, Wörter oder Phrasen zur Darstellung von Textelementen in GUI-Elementen zu verwenden, wobei die Position der Wörter angezeigt wird, ohne den Schutzbereich einzuschränken.
In China, England und Wales, Japan, Korea, Deutschland, Mexiko, Russland, Singapur, Südafrika, Schweden, der Ukraine und den Vereinigten Staaten kann der angezeigte Text oder die angezeigte Darstellung je nach Originalität Auswirkungen auf den Schutzumfang haben der spezifische Text oder die Darstellung und die Auswirkungen auf das ästhetische Gesamtbild. Trägt der Text zur Gestaltung des Geschmacksmusters bei, wie etwa Form, Muster oder Farbe, berührt er den Schutzbereich.
In Argentinien, Brasilien, China, England und Wales, der Europäischen Union, Frankreich, Deutschland, Japan, Korea, Mexiko, Rumänien, Saudi-Arabien, Südafrika und den Vereinigten Staaten decken Schwarz-Weiß-Illustrationen alle farbigen GUI-Variationen ab, sofern vorhanden kein Sonderwunsch des Kunden, normalerweise wird kein Farbschutz angegeben.
In Kroatien, Singapur und Schweden sind schwarz-weiße Symbole jedoch nur als schwarz-weiß geschützt, ohne dass der Schutzumfang auf andere Farben ausgedehnt wird.
In Kroatien, Deutschland, Japan, Rumänien, Russland und Saudi-Arabien müssen zum Schutz eines Geschmacksmusters in bestimmten Farben Darstellungen dieser Farben angezeigt werden.
Um eine Farbe zu schützen, muss der Antragsteller in Singapur „Farbe“ als Gestaltungsmerkmal auswählen und eine detaillierte Beschreibung des verwendeten Farbschemas beifügen.
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