Nachricht! EPA führt ein neues ergänzendes Recherchensystem ein

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Ab dem 1. September 2022 wird das EPA eine systematische ergänzende Recherche einleiten, um „ältere nationale Rechte“ zu finden und ihre Relevanz zu bewerten. Dieser neue Service wird allen Bewerbern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Anders als europäische Anmeldungen und PCT-Anmeldungen werden nationale Anmeldungen als ältere nationale Rechte bezeichnet und gelten bei der sachlichen Prüfung der Patentierbarkeit in Europa nicht als Stand der Technik (Artikel 54 EPÜ). Diese älteren nationalen Rechte können erst nach Erteilung des europäischen Patents als Widerrufsgrund in nationalen Verfahren geltend gemacht werden (Artikel 139 (2) EPÜ). Daher kann der Anmelder entscheiden, einen separaten Anspruchssatz für ein älteres nationales Recht einzureichen, bevor die Sachprüfung abgeschlossen ist (Regel 138 EPÜ).

Anmelder könnten an dieser Option im Zusammenhang mit einem Einheitspatent interessiert sein, da nur europäische Patente, die unter demselben Anspruchssatz in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten erteilt wurden, Anspruch auf einen einheitlichen Patentschutz haben (Artikel 3 (1) Verordnung (EU) 1257/ 2012).

Nach einer erfolgreichen Probezeit bietet das EPA den Anmeldern einen zusätzlichen Service an, um ihnen bei der Entscheidung zu helfen, ob sie separate Ansprüche einreichen. Die Prüfungsstelle des EPA sucht nach älteren nationalen Rechten, bewertet ihre offensichtliche Relevanz und teilt im Erteilungsbescheid gegebenenfalls relevante Bezugnahmen auf nationale Rechte (Regel (3) EPÜ) mit. Auf dieser Grundlage ist der Antragsteller dann in der Lage, eine eingehende Bewertung aller zuvor angeführten nationalen Rechte vorzunehmen.