Global Trademark GO – Marokko – Einführung in die marokkanische Markenanmeldung

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Anträge auf Markenregistrierung in Marokko können am OMPIC-Hauptsitz in Casablanca oder in einem der 28 Regionalbüros im ganzen Land gestellt werden. Die drei Regionen Frankreich, Spanien und Tanger wenden jeweils ihre eigenen Markengesetze an. Die marokkanische Markenregistrierung kann Wortmarken, Grafikmarken, gemischte Marken, Klangmarken, Geruchsmarken und dreidimensionale Marken in Kombination mit Wörtern, Buchstaben und Zahlen beantragen.

1. Markenbehörde:

  • Marokkanisches Amt für Industrie- und Gewerbeeigentum, OMPIC
  • Website: Office Marocain de la Propriété Industrielle et Commerciale | (ompic.org.ma)
  • Markensuche: Marken | Office Marocain de la Propriété Industrielle et Commerciale (ompic.org.ma)

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Elektronische Bewerbung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Französisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Antrag auf Markeneintragung
  • Vier Schwarz-Weiß-Kopien der Marke
  • Vier Farbkopien der Marke, falls Farbe gewünscht ist
  • Zahlungsbeleg oder Zertifikat
  • Die Vollmacht kann innerhalb von 6 Monaten ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Das Prioritätsdokument und seine französische Übersetzung im Original müssen beglaubigt sein und können innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der Antragstellung ergänzt werden.

5. Prozess zur Anmeldung einer marokkanischen Marke:

  • OMPIC führt eine inhaltliche Prüfung von Markenanmeldungen auf absolute Eintragungshindernisse durch. Die formelle Prüfung ist 3 Monate nach Einreichung des Markenregistrierungsantrags abgeschlossen. Der Markenanmelder muss nach Erhalt der ergänzenden Mitteilung von OMPIC antworten. Die Antwortfrist kann um bis zu 2 Monate verlängert werden. Markenanmeldungen, die die inhaltliche Prüfung abgeschlossen haben, werden zwei Monate lang im offiziellen Markenverzeichnis auf der OMPIC-Website und DirectIfo.ma bekannt gegeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, kann die Marke zur Eintragung freigegeben werden.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente:

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Übertragungsvertrag

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder die Löschung der veröffentlichten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen. Der Antragsteller kann nur auf der Grundlage einer älteren Marke Einspruch einlegen. Wenn der Antragsteller über mehrere ältere Marken verfügt, muss er mehrere Einwände separat einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Gültigkeitsdauer einer eingetragenen Marke beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Datum der Eintragung. Ein Antrag auf Markenverlängerung kann 6 Monate vor Ablauf der Laufzeit gestellt werden, ein Antrag auf Verlängerung kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Marke gestellt werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Marokko 10-12 Monate.
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