Global Trademark GO im Vereinigten Königreich – Einführung in die britische Markenanmeldung

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Im Vereinigten Königreich können Sie Wortmarken, Grafikmarken, dreidimensionale Marken, Mustermarken, Farbmarken, Sportmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken für Wörter, Töne, Logos, Farben und deren Kombinationen anmelden. Sie können auch die Eintragung von Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken beantragen. Zusätzlich zur direkten Einreichung eines Antrags beim UKIPO können Antragsteller eine Marke im Vereinigten Königreich auch über das Madrider Markenregistrierungsverfahren registrieren. Wenn Sie einen Markenregistrierungsantrag in China eingereicht haben und innerhalb von 6 Monaten denselben Markenregistrierungsantrag im Vereinigten Königreich einreichen, können Sie Priorität beanspruchen.

1. Markenbehörde:

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Papiereinreichung; elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Englisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Name und Adresse des Antragstellers
  • Liste der Waren und Dienstleistungen
  • Markenmuster
    • Wortmarke: TXT-Format
    • Grafische Marken: JPEG, TIFF, GIF, PNG und andere Formate
    • Dreidimensionale Marken: JPEG, TIFF, GIF, PNG, OBJ, STL und X3D und andere Formate
    • Mustermarke: JPEG, TIFF, GIF, PNG und andere Formate
    • Farbmarke: JPEG, TIFF, GIF, PNG und andere Formate
    • Tonmarke: MP3, JPEG, TIFF, GIF, PNG (Notation) und andere Formate
    • Sportmarken: MP4, JPEG, TIFF, GIF, PNG und andere Formate
    • Multimedia-Marke: MP4 und andere Formate
    • Hologramm-Marke: JPEG, TIFF, GIF, PNG, MP4 und andere Formate
  • Nachweis über die Zahlung der Markenanmeldungsgebühr

5. Verfahren zur Anmeldung einer britischen Marke:

  • Bei der Markenprüfung im Vereinigten Königreich erfolgt die Prüfung nur auf absolute Eintragungshindernisse und nicht auf relative Eintragungshindernisse. UKIPO wird die formelle Prüfung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Markenregistrierungsantrags abschließen, den Antragsteller über die Suchergebnisse informieren und die Marke dann im Markenjournal veröffentlichen. Wenn während der zweimonatigen Widerspruchsfrist niemand Einspruch einlegt, 2 Wochen wird die Marke dann eingetragen.

6. Markenlöschung

  • Wenn eine Marke nach der Registrierung fünf Jahre lang nicht verwendet wurde, kann jeder Dritte einen Antrag auf Löschung der Marke stellen.

7. Markeneinwände

  • Innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung der Marke kann jeder berechtigten Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen.

8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Es ist keine offizielle Lizenzgebühr erforderlich. Die Markenregistrierung ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig. Die Registrierung kann für 10 aufeinanderfolgende Jahre verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Registrierung gestellt werden. Marken können innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Verlängerung verlängert werden, sofern der entsprechende Zuschlag entrichtet wurde.

9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit von der Anmeldung bis zur Markenregistrierung im Vereinigten Königreich 3-4 Monate.

10. Madrid-Registrierung

  • Die Frist für die Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer britischen internationalen Registrierung beträgt zwei Monate ab dem Datum der Ablehnung durch das Amt. Es besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Die Antwortsprache ist Englisch. Für ausländische Bewerber, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, ist es notwendig, einen Vertreter vor Ort mit der Einreichung der Antwort zu benennen. Nachdem Sie Ihre Antwort auf die vorläufige Ablehnung eingereicht haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Änderung zu beantragen oder gegen die vorläufige Ablehnung Berufung einzulegen.