- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum (Anmeldungen können innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der 31-Monatsfrist eingereicht werden, vorbehaltlich der Zahlung zusätzlicher Gebühren.)
- Inkrafttreten in Europa: innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe der europäischen Patenterteilung
- Welches ist die ungarische Patentbehörde für Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Merkmale des ungarischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Ungarn?
- Wie lange ist die Schutzdauer für gewerbliche Muster in Ungarn?
- Was sind die Anforderungen an Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Ungarn?
- Merkmale des ungarischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Wie lange ist die PCT-Frist für die ungarische Erfindungspatentanmeldung?
- Beschreibung der Autorisierung der ungarischen Erfindungspatentanmeldung und Jahresgebühr
- Kann das Prioritätsrecht einer Gebrauchsmusteranmeldung in Ungarn wiederhergestellt werden?
- Merkmale des ungarischen Patentanmeldungsverfahrens für Gebrauchsmuster