Besondere Anforderungen für den Prioritätsnachweis in Argentinien

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Da Argentinien kein Mitglied des PCT ist, können Patentanmeldungen in Argentinien nur über die Pariser Verbandsübereinkunft erfolgen. Das argentinische Amt für geistiges Eigentum hat einige spezifischere Anforderungen an Prioritätsdokumente:

Wenn Sie eine Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft in Anspruch nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Prioritätsland, Prioritätstag und Prioritätsnummer

  • Bei der Anmeldung müssen das beanspruchte Prioritätsland und der Prioritätstag angegeben werden. Die Antragsnummer ist bei der Neubewerbung anzugeben, kann aber auch nachträglich eingetragen werden.

2. Dokumente zum Nachweis der Priorität (falls vom argentinischen Patentamt verlangt)

  • Der argentinische Prüfer für geistiges Eigentum kann während der Sachprüfungsphase eine Kopie des ursprünglichen Prioritätsdokuments anfordern. In diesem Fall hat der Antragsteller 3 Monate Zeit, um zu antworten. Der Antragsteller kann Prioritätsdokumente auf zwei Arten einreichen:
    • Dokumentarischer Nachweis des Prioritätsdokuments in elektronischer Form;
    • Eine gescannte Kopie der Papierkopie des Prioritätsdokuments.
  • Prioritätsdokumente müssen nicht beglaubigt werden.
  • Wenn die Sprache des Prioritätsdokuments jedoch nicht Spanisch ist, muss der Antragsteller innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Einreichung des Antrags in Argentinien eine von einem argentinischen Übersetzer beglaubigte spanische Übersetzung vorlegen.
  • Einige Patentämter stellen zweisprachige Prioritätsdokumente aus. Wenn das Prioritätsdokument in der Originalsprache und auf Spanisch ausgestellt ist, müssen Sie nur eine Kopie des Prioritätsdokuments einreichen. Wenn die Prioritätsbescheinigung in englischer Sprache ausgestellt ist, muss sie ins Spanische übersetzt und von einem vereidigten argentinischen Übersetzer beglaubigt werden.
  • Wenn das Patentamt ein Prioritätsdokument nur in einer anderen Sprache als Englisch oder Spanisch ausstellen kann, gibt es zwei Möglichkeiten:
    • Aus der Originalsprache ins Englische übersetzt, vom vereidigten Übersetzer unterschrieben und gestempelt und mit einer Apostille oder dem argentinischen Konsulat beglaubigt, um die Beglaubigung des vereidigten Übersetzers abzuschließen. Nach Eingang des Dokuments wird es von einem lokalen Spanisch-Übersetzer in Argentinien ins Spanische übersetzt und der argentinische Übersetzer wird vereidigt und zertifiziert. (Diese Methode gilt auch für vorrangige Übertragungszertifikate)
    • Alternativ können Sie das Prioritätsdokument direkt von einem argentinischen Muttersprachler-Übersetzer ins Spanische übersetzen lassen, dies ist jedoch in der Regel teurer. (Diese Methode gilt auch für vorrangige Übertragungszertifikate)

3. Bescheinigung über die Übertragung des Prioritätsrechts:

  • Bei der Anmeldung eines Patents in Argentinien sollte das Prioritätsrecht vor dem argentinischen Anmeldetag vom Erfinder auf den Anmelder übertragen werden. Wenn der Anmelder im Rahmen der Sachprüfung einen Prioritätsnachweis erbringen muss, muss er den Originalnachweis über die Übertragung der Priorität innerhalb von drei Monaten ab dem Anmeldetag vorlegen. Wenn das Dokument nicht in spanischer Sprache verfasst ist, muss es mit einer von einem argentinischen Übersetzer beglaubigten spanischen Übersetzung eingereicht werden. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist jedoch nicht erforderlich.
    • Wird die Prioritätsanmeldung von mehreren Anmeldern eingereicht, kann das Prioritätsrecht der Anmeldung mit der Unterschrift nur eines Anmelders übertragen werden.
    • Die Form der Übertragung des Prioritätsrechts hat rückwirkende Kraft. Bitte beachten Sie, dass das Unterzeichnungsdatum auf der Übertragungsbescheinigung vor dem Anmeldetag der argentinischen Anmeldung oder dem Prioritätsdatum liegen muss, je nachdem, welches Datum später ist.
    • Die Anmeldenummer muss auf der Prioritätsübertragungsbescheinigung angegeben sein. Wenn die Anmeldenummer im Übertragungsdokument nicht angegeben ist und nur der Name der Erfindung angegeben ist, nimmt das argentinische Patentamt eine Korrektur vor und verlangt eine neue Übertragungsbescheinigung.
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