Fragen und Antworten zur Markenregistrierung in Kolumbien

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Fragen und Antworten zur Markenregistrierung in Kolumbien

Wer kann in Kolumbien einen Antrag auf Markenregistrierung einreichen?

  • Jede interessierte Partei (natürliche und juristische Personen) aus Kolumbien oder dem Ausland kann beim kolumbianischen Markenamt (CTO) einen Antrag auf Markenregistrierung einreichen.

Was kann in Kolumbien als Marke geschützt und eingetragen werden?

  • Gemäß Artikel 134 der Andenentscheidung Nr. 486 können folgende Zeichen als Marken eingetragen werden:
    • Text oder Text kombiniert mit Bildern
    • Bilder, Grafiken, Symbole, grafische Elemente, Logos, Monogramme, Abbildungen, Etiketten und Embleme
    • Geräusche und Gerüche
    • Buchstaben und Zahlen
    • Farbe: Die Farbe innerhalb der Umrandung oder eine Kombination mehrerer Farben
    • Die Form, Verpackung oder Verpackung des Produkts
    • Jede Kombination der oben genannten Symbole oder Elemente
    • Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kollektiv- und Gewährleistungsmarken in Kolumbien zu registrieren. Die Registrierung von Kollektivmarken können Erzeugerverbände, Herstellerverbände, Verbände von Dienstleistungsanbietern, Organisationen oder Personengruppen beantragen, die gemäß dem Gesetz gegründet wurden.

Was kann in Kolumbien nicht als Marke geschützt und registriert werden?

  • Gemäß Artikel 135 der Andenentscheidung 486 dürfen die folgenden Zeichen in Kolumbien nicht registriert werden:
    • Beschreibende Zeichen
    • Gängige Formen mit funktionalen oder technischen Vorteilen
    • Zeichen, die die Menge, Qualität, Herkunft, den Wert oder andere Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreiben und nur aus allgemeinen Ausdrücken bestehen
    • Symbole, die nur aus allgemeinen Ausdrücken bestehen
    • Individuelle Farben ohne bestimmte Formen
    • Etiketten, die hinsichtlich der Herkunft, der Art, des Herstellungsprozesses usw. von Waren oder Dienstleistungen irreführend sind
    • Markierung, die das Ursprungsland angibt
    • Zeichen mit Herkunftshinweisen, die zu Verwechslungen hinsichtlich der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen führen können
    • Einschließlich nationaler Embleme
    • Nachahmung des Logos relevanter technischer Normen
    • Marken, die geschützte Arten enthalten oder ihnen ähneln
    • Schilder, die gegen Gesetze, Moral, öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßen

Können Markenrechte auch ohne Registrierung begründet werden?

  • Während für nicht eingetragene Marken kein direkter Rechtsschutz besteht, bietet Artikel 135 des Andenbeschlusses Nr. 486 Schutz für Marken, die ursprünglich beschreibender Natur waren, später jedoch Unterscheidungskraft erlangten und zu Handelsmarken wurden. Um diesen Status zu erlangen, muss der Antragsteller durch überzeugende Beweise nachweisen, dass die Marke Unterscheidungskraft besitzt.
  • Der Inhaber einer bekannten Marke, dessen Marke nicht registriert ist und der Opfer unlauteren Wettbewerbs ist, kann nach dem kolumbianischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen. Die Verwendung ist die Grundlage für das Eigentum und den Schutz von Handelszeichen und Handelsnamen in Kolumbien.

Sind bekannte ausländische Marken geschützt, auch wenn sie im Inland nicht genutzt werden? Wenn ja, muss die ausländische Marke im Land bekannt sein? Welche Nachweise werden benötigt? Welcher Schutz wird geboten?

  • Ausländische Markenregistrierungen werden in Kolumbien nicht anerkannt, es sei denn, die Marke ist bekannt und berühmt. Auch wenn die bekannte Marke in Kolumbien nicht registriert ist, kann ihr Inhaber gegen jeden Dritten, der versucht, eine identische oder zum Verwechseln ähnliche Marke zu registrieren, Einspruch erheben und besonderen Schutz genießen. Bekannte Marken genießen außerdem bei Klagen auf Löschung wegen Nichtbenutzung einen besonderen Schutz, und der Inhaber einer bekannten Marke kann als Grundlage für seine Verteidigung Beweise zum Nachweis seines Bekanntheitsstatus vorlegen.
  • Inhaber von Marken, die in einem anderen Mitgliedsland der Andengemeinschaft (z. B. Ecuador, Bolivien oder Peru) registriert sind, können auf Grundlage ihrer älteren Rechte Einspruch gegen eine Markenanmeldung in Kolumbien einlegen.

Welche Vorteile bietet die Registrierung einer Marke?

  • Darüber hinaus werden den Markeninhabern folgende Rechte eingeräumt:
    • Verwendung von Marken als immaterielle Vermögenswerte
    • Übertragung und Lizenzierung von Marken
    • Einwand wegen Verwechslungsgefahr
    • Erhalten Sie Grenz- und Zollschutz für Ihre Marke
    • Einreichen einer Klage wegen Markenrechtsverletzung
    • Einreichung von Strafanzeigen gegen Rechtsverletzer
    • Gemäß dem Präsidialdekret Nr. 2264 aus dem Jahr 2014 müssen Inhaber eingetragener Marken Schäden nachweisen. Der Markeninhaber kann daher Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. Die Schadenersatzsumme für jede registrierte Rechtsverletzung beträgt etwa zwischen 3 und 100 Millionen kolumbianischen Pesos. Im Falle der Verletzung bekannter Marken und einer Nutzung, die andere Risiken mit sich bringen kann, kann die Entschädigung auf etwa 200 Millionen COP erhöht werden.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung einer Marke benötigt? Welche Regeln gelten für die Angabe von Marken in Anmeldungen? Bieten Sie eine elektronische Archivierung an? Ist vor der Einreichung einer Anmeldung eine Markenrecherche möglich oder erforderlich? Wenn ja, wie sind die Verfahren und Kosten?

  • Eine Markenanmeldung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
    • CTO-Markenregistrierungsanfrage, einschließlich:
    • Name, Adresse, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz des Antragstellers
    • Geschütztes Logozeichen
    • Markierungstyp
    • Beschreibung der Waren und Dienstleistungen und Nizzaer Klassifikation der Waren und Dienstleistungen
    • Eine Kopie einer Marke, beispielsweise eine Wortmarke mit bildlichen Elementen, Formen oder Farben; ein Logo: eine symbolische Marke oder Designmarke; eine Farbmarke: eine zusammengesetzte oder dreidimensionale Marke mit oder ohne Farbe; oder eine Farbangabe, wenn das Etikett farbig ist (wenn es nicht farbig ist, muss es in Schwarzweiß bereitgestellt werden);
    • Eine vom Antragsteller unterzeichnete Vollmacht, eine gescannte Kopie genügt
    • Nachweis über die Zahlung staatlicher Gebühren
    • Prioritätsdokument und seine spanische Übersetzung
  • Die wichtigsten Regeln für die Markenvertretung in Kolumbien lauten wie folgt:
    • Die vom CTO für die Registrierung und Ausgabe von Sonderzeichen verwendeten Standardschriftzeichen sind Arial, Arial Narrow und Times New Roman.
    • Wenn die Marke figurative Elemente enthält (d. h. eine Marke mit einem Design), muss der Antrag eine Kopie der Marke in Farbe (falls Farbe angefordert wird) oder in Schwarzweiß im JPEG-Format (maximale Größe 450 × 450 Pixel und 2M) enthalten.
    • Möchte der Anmelder eines Kombinations-, Bild-, Geschmacksmuster- oder dreidimensionalen Zeichens Schutz für die Farbe der Kennzeichnung beanspruchen, muss er entweder das Farbcodesystem verwenden (also die entsprechende Pantone-Farbnummer angeben) oder die Farbe ohne Adjektiv benennen und die zu schützende(n) Farbe(n) erklären und angeben.
    • Bei einem dreidimensionalen Zeichen muss die Wiedergabe des Zeichens aus einer zweidimensionalen grafischen oder fotografischen Wiedergabe bestehen, vorausgesetzt, dass diese die Einzelheiten des Zeichens hinreichend wiedergibt. Muss im JPEG-Format bereitgestellt werden (maximale Größe 450 × 450 Pixel und 2 MB). Wenn die grafische Wiedergabe dieser Anforderung nicht genügt, muss der Antragsteller bis zu sechs verschiedene Ansichten der Marke und eine schriftliche Beschreibung der Marke vorlegen.
    • Besteht eine Marke ganz oder teilweise aus nicht-lateinischen Buchstaben oder nicht-arabischen oder römischen Ziffern, muss der Anmelder angeben, ob es sich bei der Marke um eine Bildmarke oder eine Wortmarke handelt. Sofern der Anmelder angibt, dass es sich um eine Wortmarke handelt, ist eine Transliteration bzw. Übersetzung des Inhalts in lateinischen Buchstaben oder arabischen Ziffern vorzulegen.
  • Das CTO empfiehlt den Antragstellern, die Anmeldung elektronisch vorzunehmen. Zudem können die offiziellen Gebühren für die Online-Markenregistrierung reduziert oder ganz erlassen werden.
  • Vor der Einreichung einer Markenregistrierung kann gegen eine Gebühr von 27.500 COP pro Klasse und 15.500 COP für jede weitere Klasse eine Verfügbarkeitssuche durchgeführt werden.

Wie lange dauert die Registrierung einer kolumbianischen Marke normalerweise und wie viel kostet sie normalerweise? Ab wann ist die Registrierung offiziell wirksam? Unter welchen Umständen würden sich der geschätzte Zeit- und Kostenaufwand für die Einreichung einer Markenanmeldung und die Erlangung einer Registrierung erhöhen?

  • Unter normalen Umständen dauert die Markenregistrierung in Kolumbien in der Regel 7-9 Monate; wenn ein Widerspruch eingelegt wird, kann das Verfahren bis zu 18 Monate dauern.
  • Die Markenregistrierung wird ab dem Datum der Genehmigungsentscheidung wirksam.
  • Die offiziellen Gebühren für Online-Markenanmeldungen in Kolumbien betragen:
    • Kategorie 1: 1.219.000 kolumbianische Pesos
    • Jede weitere Kategorie: 609.500 COP
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ergeben sich Ermäßigungen bei den amtlichen Gebühren, für die Eintragung von Kollektivmarken hingegen eine Erhöhung der Gebühren.
  • Die offiziellen Gebühren für die Markenregistrierung steigen in Kolumbien jedes Jahr. Sobald der Antrag zur Registrierung zugelassen ist, wird keine Registrierungsgebühr erhoben.
  • Ein Widerspruchsantrag eines Dritten kann zu einer Erhöhung der Markenregistrierungsgebühren oder einer Ablehnung der Registrierung durch das CTO führen, was zu einer Berufung führen kann. Für den Einspruch wird keine amtliche Gebühr erhoben, es fallen jedoch Anwaltskosten an.

Welches Klassifizierungssystem verwendet Kolumbien? Ist es möglich, ein Label für mehrere Kategorien zu haben?

  • Kolumbien folgt der Klassifikation von Nizza und nutzt außerdem den Madrider Waren- und Dienstleistungskatalog und TMclass als Referenzen zur Überprüfung der Beschreibung von Waren und Dienstleistungen.
  • Kolumbien erlaubt Mehrklassenmarken. Jede weitere Gebührenkategorie beträgt 50 % der ersten Gebührenkategorie.

Welche Verfahren befolgt das Markenamt bei der Entscheidung über die Genehmigung einer Registrierung? Wird die Anmeldung auf mögliche Konflikte mit anderen Marken überprüft? Werden Einverständniserklärungen akzeptiert, um Einwände aufgrund von Markenzeichen Dritter auszuräumen? Muss der Antragsteller auf die Ablehnung durch das Markenamt reagieren?

  • Formelle Überprüfung: CTO führt eine formelle Überprüfung der Markenregistrierung durch. Wenn eine Korrektur erforderlich ist, muss der Antragsteller der Markenregistrierung innerhalb von 60 Arbeitstagen antworten. Wenn alles gut geht, wird die Markenanmeldung innerhalb von 30 Werktagen veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist kann jeder Einspruch erheben, und der Anmelder muss innerhalb von 30 Werktagen auf den Einspruch reagieren.
  • Sachliche Prüfung: Das CTO führt eine materielle Prüfung des Markenregistrierungsantrags durch, um sicherzustellen, dass keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen und die Marke nicht mit älteren Markenrechten verwechselt werden kann (relative Schutzhindernisse).
  • Der Antragsteller einer Markenregistrierung muss nachweisen, dass die nebeneinander bestehenden Marken nicht zu Verwechslungen bei den Verbrauchern führen können.
  • Ein abgelehnter Markenantragsteller muss innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Markenentscheidung eine einfache Berufung beim CTO einlegen. Die Entscheidung gilt einen Monat nach Absendung der E-Mail-Benachrichtigung an den Antragsteller als zugegangen.

Ist für die Verwendung einer Marke oder Dienstleistungsmarke vor der Registrierung ein Antrag erforderlich? Ist die Vorlage eines Verwendungsnachweises notwendig? Werden ausländische Anmeldungen vorrangig behandelt? Gibt es, wenn die Registrierung ohne Benutzung gewährt wird, einen Zeitpunkt, bis zu dem mit der Benutzung begonnen werden muss, entweder um die Registrierung aufrechtzuerhalten oder um einen Einspruch Dritter wegen Nichtbenutzung abzuwehren?

  • Vor der Registrierung und nach Ablauf einer bestimmten Frist sind keine Erklärungen und Verwendungsnachweise erforderlich. In Kolumbien gilt das Pariser Übereinkommen, und Antragsteller können sechs Monate nach Einreichung der Anmeldung bei derselben Marke Vorrang vor allen anderen Vertragsparteien genießen.
  • Wird eine Marke drei Jahre lang nicht benutzt, erlischt sie. Obwohl nach Ablauf der vorgenannten Frist keine Notwendigkeit mehr besteht, die Benutzung der Marke geltend zu machen oder nachzuweisen, muss der Markeninhaber die Benutzung der Marke nachweisen, um sich im Falle einer Löschungsklage verteidigen zu können. Ein Dritter, der eine Marke löschen lassen möchte, muss beim CTO eine Klage auf Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung einreichen und der Markeninhaber hat 60 Werktage Zeit, einen Nachweis für die Benutzung vorzulegen.

Wie lange ist die Anmeldung gültig?

  • Die Dauer des Markenschutzes in Kolumbien beträgt 10 Jahre ab dem Datum der endgültigen Entscheidung über die Erteilung der Marke. Ein Verlängerungsantrag kann innerhalb von 6 Monaten vor Fristablauf oder innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf gestellt werden.

Wie kann ich eine Markenregistrierung aufgeben?

  • Der Rechteinhaber muss seinen Wunsch zum Verzicht auf die Rechte klar zum Ausdruck bringen. Eine Vollmacht muss vorgelegt und von einem Notar beglaubigt und mit dem Dienstsiegel versehen werden.
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