Am 22. Oktober 2024 veröffentlichte das Myanmar Intellectual Property Office die Bekanntmachung Nr. 2/2024, in der die offiziellen Gebührenstandards für Erfindungs- und Gebrauchsmusterpatentanmeldungen bekannt gegeben wurden. Die offiziellen Gebühren liegen zwischen 500.000 Myanmar Kyat (ca. 250 US-Dollar) und 1.500.000 Myanmar Kyat (ca. 750 US-Dollar). Das Myanmar Intellectual Property Office nimmt ab dem 31. Oktober 2024 offiziell Anmeldungen für Erfindungspatente und Gebrauchsmuster an. Antragsteller können ab sofort Patentanmeldungen elektronisch oder per Post beim IPD einreichen.
In:
- Anmeldegebühr: 500.000 Myanmar Kyat, inklusive 5 Ansprüchen und 20 Seiten Anleitung zur Patentanmeldung
- Schadenszuschlag: Bei mehr als 5 Schadensfällen werden ab dem 6. zusätzlich 20.000 Myanmar Kyat für jeden Schadensfall erhoben.
- Handbuchzuschlag: Wenn das Handbuch mehr als 20 Seiten umfasst, werden zusätzlich 3.000 Myanmar Kyat für jede Seite des Handbuchs berechnet.
Myanmars „Patentgesetz“ wurde am 11. März 2019 verkündet. Dies ist auch das erste Gesetz in der Geschichte Myanmars, das speziell auf den Patentschutz abzielt. Es wird am 31. Mai 2024 offiziell umgesetzt. Derzeit akzeptiert Myanmar jedoch keine Anmeldungen für Patente oder Gebrauchsmuster im Rahmen des Patentkooperationsvertrags (PCT) und akzeptiert auch keine Prioritätsansprüche gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft. Anmelder können jedoch Patente oder Gebrauchsmuster gemäß den Bestimmungen des Abkommens beantragen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO), die innerhalb eines Jahres ab dem Datum der früheren Anmeldung für einen Erfindungsanspruch eingereicht werden.
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