Das Amsterdamer Bezirksgericht lehnte einen Antrag des Digitalvideotechnologieunternehmens DivX ab, sein vorläufiges Urteil mit der Verletzungsfeststellung eines deutschen Gerichts in Einklang zu bringen, was bedeutet, dass das Gericht nicht dieselbe einstweilige Verfügung gegen Netflix in den Niederlanden abgeben würde.
Im Streit mit dem Videostreaming-Giganten Netflix läuft die Klage von DivX in den Niederlanden nicht gut, berichtet Juve Patent. Das Bezirksgericht Amsterdam entschied, dass es nicht verpflichtet sei, sein Urteil an eine frühere Verletzungsentscheidung des Bezirksgerichts Mannheim in Deutschland anzupassen (Fallnummer: C/13/724642).
Es wird berichtet, dass das deutsche Gericht im April 2022 entschieden hat, dass Netflix zwei Patente von DivX durch den hocheffizienten Videocodierungsteil (HEVC) der Plattform verletzt hat, und deshalb zwei einstweilige Verfügungen gegen Netflix erlassen hat.
Im niederländischen Verfahrensrecht sieht diese sogenannte Kohärenzregel vor, dass ein Richter des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich verpflichtet ist, sein Urteil mit einer parallelen niederländischen Entscheidung in der Hauptsache oder mit einer Entscheidung des Europäischen Patentamts in Einklang zu bringen. Das Amsterdamer Gericht entschied jedoch, dass dies nicht automatisch für ausländische Urteile gilt. Als solches wies es die Verletzungsklagen von DivX in den Niederlanden zurück. Das Gericht entschied außerdem, dass DivX Netflix 80.676 € Gerichtskosten zahlen muss.
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