Global Trademark GO – Südafrika – Einführung in die südafrikanische Markenanmeldung

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Das südafrikanische Markensystem ist aus historischen Gründen stark vom Vereinigten Königreich beeinflusst. Das aktuelle in Südafrika verabschiedete Markengesetz ist das South African Trademark Act, das am 1. Mai 1995 in Kraft trat und dreimal überarbeitet wurde. Bisher ist Südafrika dem Madrider System nicht beigetreten, so dass südafrikanische Markenanmeldungen nur über die Pariser Verbandsübereinkunft erfolgen können.

In Südafrika gibt es keine klaren gesetzlichen Bestimmungen zu den Arten von Marken, die nicht registriert werden können. Marken, die in böser Absicht, weil sie irreführend sind oder weil sie in einer Weise verwendet werden, die Verwirrung stiftet, eingetragen werden, werden jedoch aus absoluten Gründen abgelehnt. Grafiken, Namen, Signaturen, Wörter, Buchstaben, Zahlen, Formen, Strukturen, Muster, Dekorationen, Farben, Verpackungen oder Kombinationen der oben genannten Elemente können registriert werden als: Wortmarken, Grafikmarken, dreidimensionale Marken, Farbkombinationsmarken, Ton Marken, Hologramme und Standortmarken usw. Südafrika akzeptiert derzeit nur Markenanmeldungen für eine Marke und eine Klasse.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • Englisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Bewerbungsinformation
  • Markenmuster
  • Hinweise zu internationalen Klassifikationen und Informationen zu Waren oder Dienstleistungen
  • Vollmacht
  • Prioritätsdokument (nicht-englische Prioritätsdokumente müssen die notariell beglaubigte englische Version des Prioritätsdokuments enthalten)

5. Verfahren zur Anmeldung einer südafrikanischen Marke

  • Die südafrikanische Markenbehörde führt eine inhaltliche Prüfung des eingereichten Markenregistrierungsantrags durch, einschließlich der Prüfung, ob frühere Konfliktrechte bestehen und ob die Marke in den Bereich der verbotenen Registrierung fällt. Der Abschluss der Überprüfung ist entweder die vorläufige Annahme der Markenregistrierung oder vorläufige Ablehnung. Wird eine Markenanmeldung bei der Prüfung zunächst abgelehnt oder ist der Prüfer der Ansicht, dass die Markenanmeldung nur unter bestimmten Voraussetzungen angenommen werden kann, gibt der Prüfer dem Anmelder Gelegenheit zur Begründung.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Übertragungsvereinbarung (Wenn eine südafrikanische Marke die Registrierung ihrer Rechte beantragt, muss das Datum des Inkrafttretens der Übertragung angegeben werden. Wenn der Übertragungsantrag 12 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens eingereicht wird, kann dem Antragsteller eine Strafe auferlegt werden.)
  • Vom Bevollmächtigten unterzeichnete Vollmacht
  • Dokumente zum Nachweis von Namens- und Adressänderungen

7. Markenlöschung

  • Der Markeninhaber sollte die Marke innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum der Markenregistrierung auf bezeichneten Waren verwenden. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Registrierung durch CIPC abgemeldet oder von einem Dritten aufgrund der Nichtbenutzung widerrufen wird.

8. Markeneinwände

  • Marken, die die Prüfung bestehen, werden in Patentzeitschriften veröffentlicht. Das Magazin erscheint jeweils am letzten Mittwoch im Monat. Die Markenbekanntmachungsfrist beträgt drei Monate. Gegen die angekündigte Marke kann jede Partei während der Ankündigungsfrist Widerspruch einlegen. Auf Antrag kann die Widerspruchsfrist um weitere drei Monate verlängert werden.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Marken, die nach Einspruch als eintragungsfähig befunden werden, oder Marken, gegen die keine Einwände bestehen, werden zur Eintragung zugelassen und es wird eine Eintragungsbescheinigung ausgestellt. Die Markenregistrierung ist ab dem Anmeldedatum 10 Jahre lang gültig und kann alle 10 Jahre erneuert werden. Wenn sich die Serviceadresse nicht geändert hat, ist für die Markenverlängerung keine Vollmacht erforderlich. Die Marke kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr kann innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf gezahlt werden. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an.
  • Eine Marke, die nicht verlängert wurde, kann erneut registriert werden, sie wird jedoch als neu angemeldete Marke betrachtet und die ursprüngliche Marke wird gelöscht. Wenn eine Marke nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf erneuert wird, gilt die Marke weiterhin als gültige Marke und blockiert identische oder ähnliche Marken, die während dieses Zeitraums angemeldet werden, es sei denn, der Markenregistrator ist davon überzeugt, dass die Marke nicht ordnungsgemäß genutzt wurde Glaube zwei Jahre vor dem Ablaufdatum. Verwendung.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Registrierungszeit 6-12 Monate. Eine beschleunigte Überprüfung kann beantragt werden und die Registrierungszeit wird verkürzt.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern müssen Gegner in Südafrika ihre Einspruchsanträge zusammen mit Beweisen einreichen, und die Beweise müssen in Form einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Erklärung eingereicht werden. Sie können beim Beamten eine Frist von drei Monaten für die Einreichung eines Widerspruchsantrags beantragen. Wenn Sie jedoch erneut eine Fristverlängerung beantragen möchten, müssen Sie die Zustimmung des Markenanmelders einholen.
  • Wenn der Markenanmelder mit der Verlängerung nicht einverstanden ist, kann der Gegner beim Beamten einen formellen Verlängerungsantrag einreichen und Beweise zur Erläuterung der Gründe für die Verlängerung vorlegen. Nachdem der Beamte den Verlängerungsantrag erhalten hat, wird er einen Termin für die Anhörung vereinbaren und darüber entscheiden die Anhörung, ob dem Verlängerungsantrag stattgegeben wird und welche Partei die Kosten der Anhörung trägt.