Die Türkei ist Unterzeichner mehrerer wichtiger Verträge und Konventionen, darunter der Pariser Verbandsübereinkunft, des WIPO-Abkommens und des Madrider Protokolls. Türkische Marken übernehmen die Nizza-Klassifikation und Anmeldungen für eine Marke und mehrere Kategorien werden akzeptiert. In der Türkei können alle Namen, Texte, Formen, Farben, Buchstaben, Zahlen, Töne, Formen oder Verpackungen von Waren sowie deren Kombinationen als traditionelle Marken wie Warenmarken, Dienstleistungsmarken, Gemeinschaftsmarken, Serienmarken und Farbmarken registriert werden Es können auch nicht-traditionelle Marken wie Tonmarken, dreidimensionale Marken, Farbmarken und Sportmarken eingetragen werden.
1. Markenbehörde:
- Türkisches Patent- und Markenamt
- Englisch: Türkisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: TURKPATENT
- Website: https://www.turkpatent.gov.tr/
- Markenrecherche: Marka Araştırma (turkpatent.gov.tr)
2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:
- elektronische Einreichung
3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:
- Türkisch
4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:
- Name und Adresse des Antragstellers
- Markenmuster
- Liste der bezeichneten Waren und Dienstleistungen
- Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr
- Das Prioritätsdokument und seine türkische Übersetzung können innerhalb von 3 Monaten ab dem Anmeldetag eingereicht werden.
5. Antragsverfahren für die Registrierung einer türkischen Marke:
- Im Allgemeinen wird der Antrag etwa eine Woche nach Einreichung angenommen und das türkische Amt für geistiges Eigentum führt eine formelle und inhaltliche Prüfung des Antrags durch. Schlägt die Überprüfung fehl, stellt der Beamte einen Ablehnungsbescheid aus und fordert den Antragsteller auf, innerhalb der erforderlichen Frist auf die Fragen zu antworten. Nach bestandener Prüfung beginnt die Einspruchsfrist für die Ankündigung (2 Monate ab dem Datum der Ankündigung). Während dieser Frist können Interessenten und ältere Rechteinhaber, die Einwände gegen den Antrag haben, Einwände gegen den Antrag erheben. Erfolgt kein Widerspruch oder wird der Widerspruch nicht innerhalb der Bekanntmachungsfrist festgestellt, wird die Anmeldung genehmigt.
6. Markenlöschung
- Die Markenregistrierung in der Türkei kann gelöscht werden, wenn sie ab dem Datum der Registrierung fünf Jahre lang nicht verwendet wurde.
7. Markeneinwände
- Gegen türkische Markenanmeldungen kann innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung Widerspruch eingelegt werden.
8. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke
- Die Registrierung einer türkischen Marke ist ab dem Anmeldedatum zehn Jahre lang gültig. Die Registrierung kann um 10 Jahre verlängert werden. Verlängerungsanträge können bis zu sechs Monate vor Ablaufdatum gestellt werden. Türkische Marken können auch innerhalb von sechs Monaten nach dem Ablaufdatum der Verlängerung verlängert werden. Eine einfache unterzeichnete POA ist ausreichend.
9. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung
- Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit von der Einreichung des Antrags bis zur Markenregistrierung in der Türkei 10-12 Monate.
10. Madrid-Registrierung
- Die Frist für die Antwort auf eine vorläufige Ablehnung einer internationalen Registrierung in der Türkei beträgt zwei Monate ab dem Datum der Mitteilung der WIPO an den Antragsteller über die vorläufige Ablehnung. Zur Bestätigung des Meldedatums müssen einige Nachweise vorgelegt werden. Diese Frist wurde nicht verlängert. Die Antwortsprache ist Türkisch. Ausländische Antragsteller müssen einen lokalen Vertreter benennen, der die Antwort einreicht. Gegen die endgültige Entscheidung des Amtes können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Mitteilung Berufung einlegen.
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