- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Merkmale des österreichischen Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Wie lange ist die PCT-Frist für die österreichische Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Wer ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich?
- Besonderheiten des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmuster-Anmeldeunterlagen in Österreich?