- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Wie lange ist die Schutzdauer der österreichischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Ob die österreichische Erfindungspatentanmeldung typkonvertierbar ist
- Merkmale des österreichischen Geschmacksmusteranmeldungsverfahrens
- Neuheitsschonfrist für Industriedesignanmeldungen in Österreich
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich DAS-fähig?
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Ob die österreichische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Neuheitsschonfrist für Patentanmeldungen von Erfindungen in Österreich