- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Route: 6 Monate ab frühestem Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Anleitung zur Zulassung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Österreich
- Wie lange ist die Schutzdauer der österreichischen Erfindungspatentanmeldung?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Kann der Vorrang der österreichischen Gebrauchsmusteranmeldung wiederhergestellt werden?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wie lange ist die Anmeldefrist für Geschmacksmuster in Österreich?
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Merkmale des österreichischen Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens