OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Recherchenbericht mit schriftlicher Stellungnahme zur Patentierbarkeit, der gleichzeitig mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Der Anmelder muss spätestens innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und kann innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen. Nach sachlicher Prüfung der Patentanmeldung trifft OSIM eine Entscheidung über Erteilung oder Ablehnung und benachrichtigt den Anmelder innerhalb eines Monats, und die Entscheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bekannt gegeben.
NEIN
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Akzeptieren Sie die Wiederherstellung der Priorität und konsultieren Sie OSIM für spezifische Standards.
Der anfängliche Schutz beträgt 6 Jahre und kann nach Ablauf zweimal verlängert werden, und der maximale Schutz kann 10 Jahre betragen.
Akzeptieren Sie die Wiederherstellung der Priorität und konsultieren Sie OSIM für spezifische Standards.
Einreichungssprache: Rumänisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die rumänische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre rumänische Übersetzung
- Bescheinigung über das mikrobiologische Überleben und ihre rumänische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
*Rumänische Patentanmeldungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden
OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Qualität der Bilder des Außendesigns muss garantiert sein, und OSIM akzeptiert nur Bilder oder Papierkopien im .gif-Format. Anmelder können einen Aufschub der Veröffentlichung beantragen, jedoch nicht später als 30 Monate nach dem Anmeldetag. Innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung kann jeder Dritte Einwände erheben und Beweise vorlegen, und OSIM übermittelt dem Antragsteller die öffentliche Meinung des Dritten, und der Antragsteller antwortet innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Einspruchs erstellt OSIM einen Bericht über die Zustimmung oder Ablehnung des Einspruchs, der in der Sachprüfung berücksichtigt wird.
OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Recherchenbericht mit schriftlicher Stellungnahme zur Patentierbarkeit, der gleichzeitig mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Der Anmelder muss spätestens innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und kann innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen. Nach sachlicher Prüfung der Patentanmeldung trifft OSIM eine Entscheidung über Erteilung oder Ablehnung und benachrichtigt den Anmelder innerhalb eines Monats, und die Entscheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bekannt gegeben.
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