Urheberrechtsschutz
Generell gilt, dass Originalwerke bereits mit ihrer Entstehung automatisch urheberrechtlich geschützt sind. Das Urheberrecht schützt den ursprünglichen Ausdruck, nicht die Ideen. Wenn ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, darf es (vorbehaltlich bestimmter „Fair Use“-Ausnahmen) nicht ohne die Genehmigung des Eigentümers verändert oder verwertet werden.
Wie bei den meisten Rechten des geistigen Eigentums besteht die Absicht des Urheberrechts darin, konkurrierende Interessen auszugleichen: einerseits den Urhebern des Urheberrechts ein rechtliches Interesse an ihren Schöpfungen zu geben und andererseits der Öffentlichkeit zu ermöglichen, auf bestehenden Werken aufzubauen.
Im Einklang mit seinen Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten, Mexiko und Kanada (USMCA) hat Kanada kürzlich Änderungen am Urheberrechtsgesetz umgesetzt, die den Urheberrechtsschutz für literarische, dramatische, musikalische und künstlerische Werke erweitern. Diese Änderungen treten am 30. Dezember 2022 in Kraft und dadurch ändert sich die Urheberrechtsschutzdauer für Werke in Kanada von 50 auf 70 Jahre ab dem Tod des Autors.
Die 70-Jahres-Frist beginnt in der Regel am 1. Januar nach dem Tod des Urhebers, es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise beträgt der Urheberrechtsschutz für ein Werk, das im Auftrag eines US-amerikanischen Unternehmens erstellt wurde, 95 Jahre ab dem Jahr der Erstveröffentlichung oder 120 Jahre ab dem Jahr der Erstellung, je nachdem, was zuerst abläuft. Aber dieses Konzept gibt es in Kanada nicht. Die Dauer des Urheberrechts in Kanada beträgt die Lebensdauer des Urhebers plus 70 Jahre, unabhängig davon, ob das Werk im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags erstellt wurde.
in den öffentlichen Bereich
Nach Ablauf der Urheberrechtsschutzfrist wird das Werk gemeinfrei. In Kanada, den Vereinigten Staaten und vielen anderen Ländern werden Werke am 1. Januar eines jeden Jahres gemeinfrei.
Diese Freiheit und Offenheit beschränkt sich nicht nur auf das Kopieren gemeinfreier Werke. Werke mit abgelaufenem Urheberrecht dürfen vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen angepasst, geändert und neu gemischt werden.
Am 1. Januar dieses Jahres werden Mickey Mouse‘ Zeichentrickkurzfilm „Steamboat Willie“, JM Barries Tanzdrama „Peter Pan“ und der Roman „Im Westen nichts Neues“ gezeigt. ) wurde in den Vereinigten Staaten gemeinfrei. Derzeit gibt es bereits Kreationen, die das gemeinfreie Bild von Mickey Mouse verwenden.
Mit Vorsicht fortfahren
Da die Urheberrechtsgesetze von Land zu Land unterschiedlich sind, kann dasselbe Werk in verschiedenen Gerichtsbarkeiten unterschiedlich behandelt werden. Im Allgemeinen gelten die Urheberrechtsgesetze Ihres Landes für die Nutzung eines Werks in diesem Land, auch wenn das Werk in einem anderen Land oder von einem Staatsangehörigen eines anderen Landes erstellt wurde.
In Kanada beispielsweise wurde „Winnie the Pooh“ von AA Milne 2007 gemeinfrei, gefolgt von „Winnie the Pooh's House“ im Jahr 2008. Dies liegt daran, dass die Schutzdauer des Urheberrechts in Kanada immer noch 50 Jahre plus das Leben des Autors beträgt. Daher wurden die beiden Bücher von AA Milne in Kanada 16 Jahre früher gemeinfrei als in den Vereinigten Staaten, wo ihr Urheberrechtsschutz 2023 bzw. 2024 ausläuft.
Ein abgeleitetes Werk ist ein Werk, das auf einem oder mehreren bereits existierenden Werken basiert oder von diesen abgeleitet ist und einen gesonderten Urheberrechtsschutz genießt. Dies bedeutet, dass, obwohl das Urheberrecht an der Originalversion möglicherweise abgelaufen ist, andere abgeleitete Versionen des Werks möglicherweise weiterhin Anspruch auf Urheberrechtsschutz haben. Beispielsweise ist Mickey Mouse, wie sie ursprünglich in „Steamboat Willie“ dargestellt wurde, in den Vereinigten Staaten gemeinfrei geworden, spätere Versionen von Mickey Mouse sind jedoch weiterhin urheberrechtlich geschützt.
Auch die Übersetzung ist ein häufiges Beispiel für ein abgeleitetes Werk. Obwohl „The House at Winnie the Pooh Corner“ von AA Milne in diesem Jahr in den Vereinigten Staaten gemeinfrei wurde, sind viele später veröffentlichte Übersetzungen in den Vereinigten Staaten immer noch urheberrechtlich geschützt.
Aber auch die Öffentlichkeit, die ein Werk nutzen muss, muss vorsichtig sein, da die Feststellung, ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, kompliziert sein kann. Darüber hinaus ist das Urheberrecht nur eine Form des Schutzes; Markeneintragungen und andere Rechte an geistigem Eigentum können auch die Nutzung des Werks einschränken. Bevor Sie urheberrechtlich geschützte Werke verwenden, einschließlich solcher, die scheinbar gemeinfrei sind, sollten Sie sich am besten rechtlich beraten lassen und sich von einem Anwalt vor Ort beraten lassen.
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