Fragen und Antworten zu südafrikanischen Patenten

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Kann ein südafrikanisches Patent jede Art von Erfindung abdecken, einschließlich Software, Geschäftsmethoden und medizinische Verfahren?

  • In Südafrika werden Patente für neue Erfindungen erteilt, die erfinderisch sind und in Handel, Industrie oder Landwirtschaft genutzt oder angewendet werden können. Bestimmte Themenbereiche sind jedoch ausdrücklich von Erfindungen ausgeschlossen, wie etwa Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, Literatur, Theater, Musik, Kunstwerke und andere ästhetische Schöpfungen, geistige Tätigkeiten, Spiele oder Geschäftspläne, Regeln oder Methoden, Computerprogramme und Formen des Ausdrucks von Informationen. Derzeit gibt es in Südafrika keine Rechtsprechung zur Auslegung der Bedeutung dieser Klauseln.
  • Erfindungen für chirurgische oder therapeutische Verfahren an Menschen oder Tieren oder für diagnostische Verfahren an Menschen oder Tieren gelten als nicht patentierbar. Eine zweite medizinische Verwendung einer bekannten Substanz kann jedoch patentierbar sein, wenn der Anspruch im Schweizer Anspruchsformat beschrieben ist. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass bei einer Erfindung, die aus einem Stoff oder einer Zusammensetzung zur Verwendung in einem solchen Verfahren besteht, der Stoff oder die Zusammensetzung nicht neu ist und der Erteilung eines Patents für die Erfindung nicht entgegensteht, wenn die Verwendung des Stoffes oder der Zusammensetzung in einem solchen Verfahren neu ist.
  • Tier- und Pflanzensorten sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zu ihrer Erzeugung können nicht patentiert werden. Mikrobiologische Verfahren und deren Produkte können jedoch patentiert werden.
  • Für Erfindungen, die eindeutig gegen die Naturgesetze verstoßen oder zu anstößigem oder unmoralischem Verhalten ermutigen, können keine Patente erteilt werden.

Wem gehören Patente für Erfindungen von Firmenmitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern, mehreren Erfindern oder Joint Ventures? Wie wird das Patenteigentum formal erfasst und übertragen?

  • Ein Patentantrag für eine Erfindung kann vom Erfinder selbst oder von anderen Personen gestellt werden, die das Antragsrecht vom Erfinder erhalten haben. Wird ein Teil der Erfindung übertragen, kann der Antrag gemeinsam vom Erfinder und anderen Personen gestellt werden. Handelt es sich beim Patentanmelder nicht um den Erfinder, so muss der Anmelder für die Erteilung eines Patents einen Eigentumsnachweis erbringen. Die Übertragung kann in Form einer Übertragungsurkunde, eines Arbeitsvertrags, eines Projektvertrags oder einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen Form erfolgen.
  • Erfindungen und Schöpfungen, die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber machen, gehören dem Arbeitgeber. Das südafrikanische Patentgesetz sieht vor, dass jede Bedingung im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers ungültig ist, die die Abtretung einer Erfindung erfordert, die der Arbeitnehmer außerhalb seines Aufgabenbereichs und seiner Beschäftigung gemacht hat, oder die die Rechte des Arbeitnehmers an der Erfindung für mehr als ein Jahr nach Beendigung des Vertrags einschränkt.
  • Bei Erfindungen, die von unabhängigen Auftragnehmern durchgeführt werden, ist eine ausdrückliche schriftliche Übertragung der Rechte an der Partei erforderlich, die den Auftragnehmer mit der Übertragung der Rechte an der Erfindung beauftragt. Erfindungen und Schöpfungen eines unabhängigen Auftragnehmers verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sofern sie nicht schriftlich übertragen wurden.
  • Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht, können gemeinsame Erfinder gemeinsam ein Patent anmelden und haben Anspruch auf gleiche und ungeteilte Anteile. Ein einzelner Mitantragsteller darf ohne die Zustimmung der anderen Mitantragsteller oder der anderen Antragsteller in keiner Weise mit dem Antrag fortfahren, es sei denn, es sind rechtliche Schritte erforderlich, um die Zurücknahme des Antrags zu verhindern.
  • Die Übertragung der Patentrechte muss in schriftlicher Form erfolgen und im Patentregister eingetragen werden. Eine Eintragung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Übertragung zwischen den Parteien wirksam wird. Wird die Übertragung nicht registriert, ist sie nur zwischen den beiden Parteien gültig.
  • Ein Antrag auf Eintragung einer Übertragung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Eintragung beim südafrikanischen Patentamt eingereicht werden. Wird die Übertragung nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Wirksamwerdens der Übertragung eingetragen, kann ein Verzicht auf die verspätete Eintragung beantragt werden.

Wie lange dauert die Erteilung eines Patents normalerweise und wie viel kostet sie normalerweise?

  • Sowohl vollständige als auch herkömmliche Patentanmeldungen werden in Südafrika normalerweise innerhalb von 12 bis 15 Monaten ab dem Anmeldedatum erteilt. Patentanmeldungen in der nationalen Phase werden in Südafrika normalerweise innerhalb von 15 bis 20 Monaten ab dem Anmeldedatum der nationalen Phase erteilt. Auf Antrag des Antragstellers kann die Zulassung aufgeschoben werden.
  • Die Kosten für die Einreichung einer Patentanmeldung betragen im Allgemeinen etwa 1.000 US-Dollar. Die jährlichen Patentgebühren sind ab dem dritten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.

Gibt es ein beschleunigtes Verfahren zur Patentanmeldung?

  • In Südafrika ist es nicht möglich, eine beschleunigte Prüfung über den Patent Prosecution Highway (PPH) zu beantragen. Da südafrikanische Patente jedoch keine materielle Prüfung erfordern, können sie schneller erteilt werden. Nach derzeitigen Erfahrungen aus der Praxis dauert es in Südafrika in der Regel etwa neun Monate, bis eine Patentanmeldung bearbeitet und ein Patentzertifikat erteilt wird.

Was muss in einer Patentanmeldung über die Erfindung offengelegt oder beschrieben werden? Gibt es bestimmte Richtlinien, die befolgt werden müssen, oder Fallstricke, die es zu vermeiden gilt, wenn man entscheidet, was in eine Anmeldung aufgenommen werden soll?

  • Die Spezifikation einer vorläufigen Patentanmeldung ist erforderlich, um die Erfindung angemessen zu beschreiben. Für eine vollständige Patentanmeldung ist es erforderlich, dass die Beschreibung die Erfindung und ihre Durchführung ausreichend beschreibt, identifiziert und, falls erforderlich, illustriert oder veranschaulicht, sodass ein Fachmann die Erfindung ausführen kann.
  • Die Ansprüche müssen klar und einheitlich sein und auf in der Beschreibung offengelegten Sachverhalten basieren.
  • Südafrika ist Vertragspartei des Budapester Vertrags. Wenn eine Erfindung ein mikrobiologisches Verfahren oder ein Produkt davon betrifft, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags. Es ist keine Anweisungs- oder Seitenbegrenzung erforderlich und mehrere Abhängigkeiten sind zulässig.

Müssen Erfinder den Patentprüfern den Stand der Technik offenlegen?

  • Erfinder sind nicht verpflichtet, dem südafrikanischen Patentamt den Stand der Technik offenzulegen. Da der Anmelder jedoch die Pflicht hat, für die Aufrechterhaltung der zulässigen Form des Patents zu sorgen, muss er etwaige Ungültigkeiten, die ihm bekannt sind, im Wege einer Änderung beheben.
  • Wenn die Erklärung (Formular P3) wesentliche Falschangaben enthält und der Patentinhaber zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass diese falsch waren, kann dies ein Grund für die Aufhebung eines südafrikanischen Patents sein.
  • Sind dem Antragsteller Mängel in der Beschreibung oder den Ansprüchen bekannt, ist es wichtig, diese Mängel vor der Patenterteilung durch Änderungen zu beheben. Dies gilt insbesondere, wenn in anderen Rechtsgebieten negative Stellungnahmen zur Patentierbarkeit eingegangen sind.

Kann ein Patentanmelder eine oder mehrere Folgeanmeldungen einreichen, um zusätzliche Ansprüche auf Erfindungen geltend zu machen, die in seinen früheren Anmeldungen offengelegt wurden? Welche Anforderungen oder Einschränkungen gelten in diesem Fall?

  • Ein Antragsteller kann jederzeit vor der Erteilung der Stammanmeldung eine oder mehrere Teilanmeldungen einreichen. Der Inhalt einer Teilanmeldung kann den im Hauptverfahren festgelegten Schutzumfang nicht überschreiten.
  • Ein Zusatzpatent kann auch für jede Änderung eines bereits erteilten Patents eingereicht werden. Ein Zusatzpatent muss neu sein und kann nicht wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit über die Haupterfindung hinaus für ungültig erklärt werden. Anders als eine Teilpatentanmeldung, die als neue, von der Stammpatentanmeldung unabhängige Patentanmeldung gilt, kann ein Zusatzpatent nicht vom Haupterfindungspatent getrennt werden.

Ist es möglich, gegen eine negative Entscheidung des Patentamts vor Gericht Berufung einzulegen?

  • Das südafrikanische Patentamt führt keine Sachprüfung durch und daher wird ein Patent erteilt, solange alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Gegen Entscheidungen des Registerführers kann Berufung eingelegt oder diese überprüft werden. Dies ist jedoch nur bei Entscheidungen möglich, die verfahrenstechnische oder formale Fragen betreffen.

Gibt es beim südafrikanischen Patentamt einen Mechanismus zur Anfechtung von Patenterteilungen?

  • In Südafrika gibt es keinen Mechanismus, um der Erteilung eines Patents zu widersprechen. Allerdings kann jedermann zu jedem Zeitpunkt nach Erteilung des Patents einen Antrag auf Widerruf eines Patents stellen.

Gibt es beim südafrikanischen Patentamt einen Mechanismus zur Beilegung von Prioritätsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Antragstellern derselben Erfindung? Welche Faktoren bestimmen, wer Priorität hat?

  • Das südafrikanische Patentrecht folgt dem „First to File“-Prinzip, d. h. der erste Antragsteller, der ein Patent anmeldet, hat Vorrang.
  • Das südafrikanische Patentamt bietet keinen Mechanismus zur Beilegung von Prioritätsstreitigkeiten.

Gibt es beim südafrikanischen Patentamt Verfahren zur Änderung, Überprüfung oder Aufhebung eines Patents? Kann das Gericht die Patentansprüche während eines Rechtsstreits ändern?

  • In Südafrika können Patente ohne inhaltliche Prüfung erteilt werden, es können jedoch vor oder nach der Erteilung aktive Änderungen vorgenommen werden.
  • Eine aktive Modifikation vor der Patenterteilung muss folgende Bedingungen erfüllen:
    • Es werden keine neuen Inhalte hinzugefügt bzw. es sind keine wesentlichen Angaben in den Anweisungen vor der Änderung enthalten.
    • Die geänderten Ansprüche basieren auf dem in der Beschreibung vor der Änderung offenbarten Inhalt.
  • Aktive Modifikationen nach der Patenterteilung müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    • Es werden keine neuen Inhalte hinzugefügt bzw. es sind keine wesentlichen Angaben in den Anweisungen vor der Änderung enthalten.
    • Die geänderten Ansprüche basieren auf dem in der Beschreibung vor der Änderung offenbarten Inhalt.
    • Änderungen nach der Autorisierung dürfen den Schutzumfang der Ansprüche vor der Änderung nicht überschreiten.
  • Das südafrikanische Gesetz sieht außerdem vor, dass Patente während eines Gerichtsverfahrens proaktiv geändert werden können. Wenn eine Patentanmeldung oder ein Patent Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist, sollte beim Gericht ein Antrag auf Änderung der Patentanmeldung oder des Patents eingereicht werden.
  • Gegen ein südafrikanisches Patent kann ein Antrag auf Widerruf eines Patents gestellt werden.

Wie wird die Dauer des Patentschutzes in Südafrika bestimmt?

  • Die Laufzeit eines Erfindungspatents beträgt in Südafrika 20 Jahre ab dem Anmeldedatum.
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