Antragsteller, die beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) eine Markenregistrierung und ein Design beantragen, können einen Verbrauchsgutschein für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Gutschein) beantragen. Mit nur einem Verbrauchsgutschein können Sie mehrere Zuschüsse beantragen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro.
Antragsteller müssen innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Coupons eine Gebührenermäßigung von bis zu 75 % für Markenregistrierungs- und Designanmeldungen vom BOIP erhalten, einschließlich:
EUIPO-Marken oder -Geschmacksmuster können von der Gebühr von 75 % befreit werden
75 % Ermäßigung der Gebühren für Marken- oder Designanmeldungen in EU-Mitgliedsländern
WIPO-Registrierungsgebühren für Marken oder Designs können um 50 % gesenkt werden
Beratungsgebühren für andere Aktivitäten im Bereich des geistigen Eigentums, wie z. B. IP Scan, neue Pflanzensorten usw., sind alle für eine Gebührensubvention berechtigt.
Die Bewerbungen für die Verbrauchergutscheine 2024 werden im November abgeschlossen und die Verbrauchergutscheine 2025 werden in Kürze eingeführt. Antragsteller für kleine und mittlere Unternehmen in Europa werden gebeten, aufzupassen.
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